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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Jun 2015 - 16:46

Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 02.06.2015 - L 7 AS 1587/13 B PKH


Leitsätze (Autor)
1. Bewilligung von PKH, da nach wie vor unklar ist, in welchem Umfang die Mutter und der Vater des Kindes tatsächlich Pflege- und Erziehungsaufgaben wahrnehmen und ob die Mutter als hilfebedürftiger Elternteil während der Betreuungszeit von dem anderen Elternteil in einem Umfang unterstützt wird, der es rechtfertigt, von einer nachhaltigen Entlastung auszugehen.

2. Zu berücksichtigen ist dabei, dass die Mutter kein bloßes Umgangsrecht wahrnimmt, sondern ebenfalls sorgeberechtigt ist, so dass die Grundsätze, die das BSG zum Aufenthalt beim umgangsberechtigten Elternteil aufgestellt hat (zwölf Stunden am Tag), ggf. nicht oder nur entsprechend anzuwenden sein könnten. Fraglich ist ferner, ob die vom BSG aufgestellten Grundsätze zur hälftigen Betreuung im wöchentlichen Intervall auf den Fall einer hälftigen Betreuung pro Kalendertag – wie vielleicht hier – übertragen werden könnten.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178305&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1848/

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