Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat

Nach unten

SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat Empty SG - Kein Gutschein od. Verweis auf Tafeln/Darlehnsgewährung Gutscheine für Lebensmittel oder Hinweis auf "Tafeln" nicht statthaft, Darlehen ist zu gewähren wenn er Mittellos ist und RL seine verbraucht hat

Beitrag von Willi Schartema Fr 29 Jun 2012 - 12:16

Das
Sozialgericht sah § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II als Anspruchsgrundlage für
den Hartz IV Antragssteller. Nach diesem Paragraphen stellt sich die
Rechtslage im Hinblick auf die Sicherung des Lebensunterhalts nach
Auffassung des Sozialgerichts Bremen wie folgt dar: kann im Einzelfall
ein von den Regelleistungen umfasster und nach den Umständen
unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das
Vermögen des Antragstellers noch auf andere Weise gedeckt werden, so hat
die Agentur für Arbeit bei entsprechendem Nachweis den Bedarf als
Sachleistung oder als Geldleistung unter gleichzeitiger Gewährung eines
Darlehen zu gewähren. § 23 SGB II statuiert eine Muss-Leistung.

Die
ARGE vertrat im zur Entscheidung stehenden Fall die Rechtsauffassung,
die Gewährung von Lebensmittelgutscheinen komme nur bei einer
Sanktionierung ab 40 % in Betracht. Eine solche Handhabung erklärte das
Sozialgericht jedoch für rechtswidrig, da § 23 Abs. 1 Satz 1 SGB II klar
auch von einer Leistungsgewährung als Sachleistung spreche, was
entsprechende Gutscheine einschließe.


Zwar sei der
ARGE insofern Recht zu geben, wenn sie darauf hinweist, der
Hilfebedürftige müsse mit den ihm gewährten Leistungen auskommen. Die
ARGE habe jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Leistungen
der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Hartz IV) der Sicherstellung
eines menschenwürdigen Lebens dienen. Dies sei eine
verfassungsrechtliche Pflicht des Staates, welche unabhängig von den
Gründen einer Hilfebedürftigkeit bestehe. Darum sei es nicht zulässig,
einem unstreitig mittellosen Hilfeempfänger aus letztlich pädagogischen
Gründen ein Darlehen für Lebensmittel zu verweigern. Nicht statthaft ist
es gleichfalls, so das Sozialgericht, den Hilfebedürftigen in einer
solchen Situation auf eine Lebensmitteltafel zu verweisen, wenn nicht
eindeutig feststehe, ob dort ausreichend Lebensmittel vorhanden seien.
In den Tafeln sieht das Sozialgericht ein Angebot, dass die staatliche
Hilfe ergänzt. Keinesfalls könne der Staat seine Verantwortung für die
Sicherstellung des Existenzminimums auf diese ehrenamtliche Einrichtung
abwälzen.

http://www.sozialgericht-bremen.de/sixcms/media.php/13/26_AS_528_09_ER_BESCHLUSS_20090320Anonym.pdf

Gruß Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Sozialhilfeträger muss keinen Mehrbedarf für das Merkzeichen G gewähren, denn es ist nicht ausreichend , wenn nur ein Antrag gestellt worden ist, aber noch kein Bescheid oder Ausweis vorliegt. Eine rückwirkende Gewährung kommt auch in diesen Fällen nicht
» Bei Aufwendungen für ein Eigenheim sind Zinsen für ein Darlehen dann nicht ungeschmälert zu berücksichtigen, wenn das Darlehen nicht dem Erwerb oder der Instandhaltung des Hausgrundstückes diente, sondern auch aus anderen Gründen (z. B. einer Umschuldung)
» Sanktionbescheid ist rechtswidrig,wenn ein Hinweis hinsichtlich eines Anspruches auf Bewilligung ergänzender Sachleistungen oder geldwerter Leistungen nach § 31a Abs. 3 S. 2 SGB II sich dem Bescheid nicht entnehmen lässt
» Zur Verpflichtung des Jobcenters im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes dem Antragsteller ein tilgungsfreies Darlehen aufgrund meherer Darlehen im Wege einer Direktzahlung an den Stromversorger zu gewähren ( hier bejahend ).
» Auch wenn im Rahmen einer Überprüfung nach § 44 SGB X rückwirkend Leistungen für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geltend gemacht werden, macht dies die Berufung nicht nach § 144 Abs. 1 Satz 2 statthaft, wenn der Ursprung der (wiederkehrenden und

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten