Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam

Nach unten

Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam  Empty Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam

Beitrag von Willi Schartema Di 9 Jun 2015 - 7:53

LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.05.2015 - L 12 AS 1955/14



Leitsätze ( Juris )
1. Die Rückübertragung von Aufgaben durch die Trägerversammlung auf die Träger nach § 44b Abs. 4 SGB II bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Bekanntmachung.

2. An den Mindestinhalt von Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 SGB II dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178137&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:    http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam
» Wenn eine Eingliederungsvereinbarung (EGV - § 15 Abs. 2 Satz 1 SGB II) wirksam abgeschlossen worden ist, dann kann das Jobcenter diesen öffentlich-rechtlichen Vertrag nicht durch einen einseitigen Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakt
» Wenn zwischen der Erhebung der letzten für die Erstellung eines sog schlüssigen Konezepts zur Ermittlung der abstrakt angemessenen Miete im Vergleichsraum relevanten Daten und dem "Inkraftsetzen" der ermittelten Angemessenheitsgrenze durch den kommunalen
» Die Hartz-IV-Bezieherin darf die zu viel entrichtete Miete zurückfordern, muss diese allerdings wieder zurück an das Jobcenter abführen. Denn es bestehe ein Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter, nicht zwischen Vermieter und Jobcenter.
»  Frauenhaus - Kostenerstattungsanspruch nach § 36a SGB II

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten