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Vertrag zwischen Frauenhaus-Betreibern und kommunalen Trägern wirksam
LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 08.05.2015 - L 12 AS 1955/14
Leitsätze ( Juris )
1. Die Rückübertragung von Aufgaben durch die Trägerversammlung auf die Träger nach § 44b Abs. 4 SGB II bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Bekanntmachung.
2. An den Mindestinhalt von Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 SGB II dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178137&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1845/
Willi S
Leitsätze ( Juris )
1. Die Rückübertragung von Aufgaben durch die Trägerversammlung auf die Träger nach § 44b Abs. 4 SGB II bedarf zu ihrer Wirksamkeit keiner Bekanntmachung.
2. An den Mindestinhalt von Vereinbarungen nach § 17 Abs. 2 SGB II dürfen keine überzogenen Anforderungen gestellt werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178137&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
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Willi S
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