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Zur Rechtsfrage, ob für die Leistungen zur Haushaltshilfe § 61 SGB XII oder § 21 Abs. 6 SGB II einschlägig ist.
Sozialgericht Berlin, Urteil vom 11.05.2015 - S 135 AS 1977/11 - (nicht rechtskräftig) - Die Berufung wird zugelassen
§ 21 Abs. 6 SGB II - § 61 SGB XII - Leistungen im Haushalt wie Reinigung der Wohnung und das Wechseln und Waschen von Wäsche - Haushaltshilfe kommt nicht nur für Rollstuhlfahrer in Betracht
Leitsatz (Autor)
1. Die Gewährung einer Hilfe zur Haushaltsführung als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II kommt nicht nur für Rollstuhlfahrer in Betracht, sondern auch, wenn aufgrund der psychischen Funktionsbeeinträchtigungen des Antragstellers dieser daran gehindert ist, seinen Haushalt zu führen und seine Wäsche zu waschen.
2. In Abgrenzung zum Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II liegt eine Bedarfslage im Sinne der Hilfe zur Pflege nur dann vor, wenn nicht nur Hilfe bei der Haushaltsführung, sondern Hilfe im Bereich der Grundpflege nach § 61 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 SGB XII, also im Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigt wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178124
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
§ 21 Abs. 6 SGB II - § 61 SGB XII - Leistungen im Haushalt wie Reinigung der Wohnung und das Wechseln und Waschen von Wäsche - Haushaltshilfe kommt nicht nur für Rollstuhlfahrer in Betracht
Leitsatz (Autor)
1. Die Gewährung einer Hilfe zur Haushaltsführung als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II kommt nicht nur für Rollstuhlfahrer in Betracht, sondern auch, wenn aufgrund der psychischen Funktionsbeeinträchtigungen des Antragstellers dieser daran gehindert ist, seinen Haushalt zu führen und seine Wäsche zu waschen.
2. In Abgrenzung zum Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II liegt eine Bedarfslage im Sinne der Hilfe zur Pflege nur dann vor, wenn nicht nur Hilfe bei der Haushaltsführung, sondern Hilfe im Bereich der Grundpflege nach § 61 Abs. 5 Nr. 1 bis 3 SGB XII, also im Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität benötigt wird.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=178124
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
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