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Gleitsichtbrille - Sozialhilfe - verfassungskonforme Auslegung des über § 42 Nr. 2 SGB XII anwendbaren § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII
Sozialgericht Mainz, Urteil vom 16.12.2014 - S 16 SO 8/14 - (nicht rechtskräftig), Berufung anhängig beim LSG Rheinland-Pfalz unter dem Az. L 5 SO 25/15
Gleitsichtbrille - Sozialhilfe - verfassungskonforme Auslegung des über § 42 Nr. 2 SGB XII anwendbaren § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII
Sozialhilfeträger muss die Kosten für die Anschaffung einer medizinisch notwendigen Sehhilfe übernehmen. Dieser Anspruch ergibt sich aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII.
Leitsatz (Autor)
Für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII können die Kosten einer Gleitsichtbrille nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII übernommen werden ( BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvL 1691/13 ).
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Mainz-16.12.2014---S-16-SO-8-14-01.pdf
Anmerkung dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1840/, > Nr. 4
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
Gleitsichtbrille - Sozialhilfe - verfassungskonforme Auslegung des über § 42 Nr. 2 SGB XII anwendbaren § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII
Sozialhilfeträger muss die Kosten für die Anschaffung einer medizinisch notwendigen Sehhilfe übernehmen. Dieser Anspruch ergibt sich aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII.
Leitsatz (Autor)
Für Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII können die Kosten einer Gleitsichtbrille nach § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB XII übernommen werden ( BVerfG, Beschluss vom 23.07.2014 - 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvL 1691/13 ).
Quelle: http://www.harald-thome.de/media/files/SG-Mainz-16.12.2014---S-16-SO-8-14-01.pdf
Anmerkung dazu: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1840/, > Nr. 4
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1841/
Willi S
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