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§ 16f SGB II erfordert grundsätzlich eine Ermessensentscheidung - fehlerhafte Ermessensausübung - Aufstockerin
LSG Niedersachsen, Beschluss vom 13.05.2015 - L 11 AS 676/15 B ER
Jobcenter muss auch für befristete Tätigkeit im Einzelfall Darlehen für PKW gewähren - Auch eine zeitlich begrenzte Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist ein legitimes und anzustrebendes Ziel von Eingliederungsleistungen.
Leitsätze ( Gericht)
1. § 16f SGB II erfordert eine Ermessensentscheidung des Jobcenters.
2. Hier habe das Jobcenter aber das Ermessen fehlerhaft ausgeübt, da die individuelle – auch die familiäre – Situation der Antragstellerin nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Da die Antragstellerin bei ihrem Arbeitsverhältnis auf einen PKW angewiesen sei und sonst der Arbeitsplatzverlust drohe, sei es dem Jobcenter im Rahmen einer Folgenabwägung zuzumuten, ein Darlehen zu gewähren, zumal sich die Antragstellerin mit der Rückzahlung in monatlichen Raten von 200 Euro einverstanden erklärt habe.
3. § 16f SGB II gebe dem Jobcenter die Möglichkeit, die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erweitern. Diese Leistungen könnten auch präventiv zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes erbracht werden. Dies gelte auch dann, wenn trotz Erwerbstätigkeit weiter Hilfebedürftigkeit bestehe. Im Rahmen der freien Förderung komme auch grundsätzlich eine Darlehensgewährung zum Erwerb eines PKW in Betracht.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen Nr. 10/2015 v. 22.05.2015: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=133841&_psmand=100
Volltext: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=133841&_psmand=100
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
Jobcenter muss auch für befristete Tätigkeit im Einzelfall Darlehen für PKW gewähren - Auch eine zeitlich begrenzte Verringerung der Hilfebedürftigkeit ist ein legitimes und anzustrebendes Ziel von Eingliederungsleistungen.
Leitsätze ( Gericht)
1. § 16f SGB II erfordert eine Ermessensentscheidung des Jobcenters.
2. Hier habe das Jobcenter aber das Ermessen fehlerhaft ausgeübt, da die individuelle – auch die familiäre – Situation der Antragstellerin nicht ausreichend berücksichtigt worden sei. Da die Antragstellerin bei ihrem Arbeitsverhältnis auf einen PKW angewiesen sei und sonst der Arbeitsplatzverlust drohe, sei es dem Jobcenter im Rahmen einer Folgenabwägung zuzumuten, ein Darlehen zu gewähren, zumal sich die Antragstellerin mit der Rückzahlung in monatlichen Raten von 200 Euro einverstanden erklärt habe.
3. § 16f SGB II gebe dem Jobcenter die Möglichkeit, die gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit zu erweitern. Diese Leistungen könnten auch präventiv zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes erbracht werden. Dies gelte auch dann, wenn trotz Erwerbstätigkeit weiter Hilfebedürftigkeit bestehe. Im Rahmen der freien Förderung komme auch grundsätzlich eine Darlehensgewährung zum Erwerb eines PKW in Betracht.
Quelle: Pressemitteilung des LSG Niedersachsen-Bremen Nr. 10/2015 v. 22.05.2015: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=133841&_psmand=100
Volltext: http://www.landessozialgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=16880&article_id=133841&_psmand=100
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1838/
Willi S
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