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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bedarfsgemeinschaft - minderjährige Kinder - § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II - Altersrenter

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Bedarfsgemeinschaft - minderjährige Kinder - § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II - Altersrenter  Empty Bedarfsgemeinschaft - minderjährige Kinder - § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II - Altersrenter

Beitrag von Willi Schartema Di 19 Mai 2015 - 21:55

Sozialgericht Hamburg, Beschluss vom 08.05.2015 - S 57 AS 1371/15 ER



Leitsätze ( Autor )
1. Die Antragstellerinnen, die 14, 12 und 8 Jahre alt sind, eines nicht erwerbsfähigen Hilfebedürftigen im Haushalt lebenden Elternteils ( Altersrentner ), bilden eine Bedarfsgemeinschaft mit ihrem 15-jährigen Bruder, der als erwerbsfähiger Leistungsberechtigter aktuell SGB II-Leistungen vom Jobcenter bezieht.

2. Die Antragstellerinnen leben demnach nach dem eindeutigen Gesetzeswortlaut in einer Bedarfsgemeinschaft mit ihrem Bruder und werden über § 7 Abs. 2 Satz 1 SGB II in das Leistungssystem des SGB II einbezogen.

3. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II erfasst nach seinem eindeutigen Wortlaut alle unverheirateten Kinder "der in den Nummern 1 bis 3 genannten Personen", ohne zu unterscheiden, ob diese Personen selbst erwerbsfähig oder nicht erwerbsfähig sind.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177679&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1837/

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