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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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 Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
 Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

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 Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

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» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
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 Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

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 Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Mai 2015 - 11:58

LSG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 28. April 2015 (Az.: L 3 AS 99/15 B ER)


 Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs - Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Rechtswidrigkeit einzelner Regelungen eines Ersetzungsbescheides - Zumutbarkeit eines 1-€-Jobs - keine sachgerechte Ermessensausübung 
Kinder- und Seniorenbetreuung nicht für jedermann zumutbar in 1-€-Job, denn es bestehen, erhebliche Zweifel daran, dass der Antragsteller aufgrund seiner Vorbildung und seinen sich in seinen bisherigen beruflichen Tätigkeiten gezeigten Interessen und Neigungen in der Lage ist, solche Betreuungstätigkeiten in einem Kooperationsbetrieb eigenständig auszuüben.
Leitsätze Dr. Manfred Hammel



1. § 16d Abs. 1 Satz 1 SGB II räumt einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten einen Anspruch auf ein sachgerechtes Tätigwerden eines Jobcenters im Zusammenhang mit seiner Zuweisungsentscheidung, nicht aber auf Schaffung oder Zuordnung in eine bestimmte Arbeitsgelegenheit ein.

2. Eine Arbeitsgelegenheit hat stets in der Weise inhaltlich ausgestaltet zu sein, dass dieses Sonderarbeitsverhältnis zu einer Verbesserung der Eingliederungsaussichten am Arbeitsmarkt beitragen kann sowie leistungsberechtigte Personen in der Lage sind, in diesem Rahmen eine ihnen zumutbare Tätigkeit jederzeit problemlos auszuüben.

3. Diesen Voraussetzungen wird nicht entsprochen, wenn eine Einsatzstelle hohe fachliche und persönliche Anforderungen an einen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten stellt, die seinem Fähigkeitsprofil nicht gemäß sind.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/

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