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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 11 Mai 2015 - 11:26

Berücksichtigung erst ab Vorlage des Nachweises   SGB XII



Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.04.2015 - L 20 SO 426/12




Leitsatz ( Autor)

1. Ein Anspruch auf Berücksichtigung eines Mehrbedarfs als Schwerbehinderter besteht erst mit der Vorlage des die Schwerbehinderung feststellenden Versorgungsamtsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises ( LSG NRW, Beschluss v. 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) ).

2. Auch wenn das Bundessozialgericht dies seinerzeit ausdrücklich offen gelassen hat (Urteil vom 10.11.2011 - B 8 SO 12/10 R), ist für die seit dem 07.12.2006 geltende Fassung des § 30 Abs. 1 SGB XII am von ihm für die zuvor geltende Normfassung gefundenen Auslegungsergebnis festzuhalten (hierzu bereits Beschluss des erkennenden Senats vom 07.10.2014 - L 20 SO 163/14 (PKH) sowie LSG NRW, Beschluss vom 08.05.2014 - L 9 SO 55/14 B; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.2013 - L 2 SO 404/13; SG Wiesbaden, Urteil vom 30.04.2014 - S 30 SO 47/12).


Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177616&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1835/

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