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Aufhebungs- und Erstattungsbescheid rechtswidrig - kapitalbildende Lebensversicherung - Bewertungsreserven und Überschussanteile -
Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 13.11.2014 - L 9 AS 678/12 - rechtskräftig
Weder die Überschussbeteiligung noch die Bewertungsreserven stellen Einkommen i.S.d. SGB II dar. Vielmehr handelt es sich um Vermögen.
Leitsätze ( Autor )
Während des SGB II-Leistungsbezugs zufließende Mittel aus Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven einer vor SGB II-Antragstellung abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherung sind Vermögen, kein Einkommen ( in Übereinstimmung mit dem BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R, Rz. 49, bei dem es um die Berücksichtigung von Vermögen geht).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177358&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
Weder die Überschussbeteiligung noch die Bewertungsreserven stellen Einkommen i.S.d. SGB II dar. Vielmehr handelt es sich um Vermögen.
Leitsätze ( Autor )
Während des SGB II-Leistungsbezugs zufließende Mittel aus Überschussbeteiligung und Bewertungsreserven einer vor SGB II-Antragstellung abgeschlossenen kapitalbildenden Lebensversicherung sind Vermögen, kein Einkommen ( in Übereinstimmung mit dem BSG, Urteil vom 20. Februar 2014 - B 14 AS 10/13 R, Rz. 49, bei dem es um die Berücksichtigung von Vermögen geht).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177358&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1834/
Willi S
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