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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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In § 10 Abs. 1, 1. Halbsatz SGB II bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten prinzipiell die Ausübung fast jeder Arbeit und Beschäftigung ohne Rücksicht auf vorherige Kenntnisse und Fähigkeiten sowie ein etwaiges

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Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Apr 2015 - 9:21

Verdienstniveau zumutbar ist.

LSG Schleswig-Holstein, Urteil vom 12. Dezember 2014 (Az.: L 3 AS 113/12): 
Leitsätze Dr. Manfred Hammel




2. Auch ungünstige Arbeitsbedingungen im Rahmen einer Arbeitsgelegenheit (§ 16d SGB II) stellen für einen langzeitarbeitslosen „Berufsmusiker“ keinen Grund für eine Unzumutbarkeit dieser Beschäftigung dar.

3. Eine langjährige Nichterwerbsfähigkeit und die Tatsache, dass eine erfolgreiche Eingliederung in den Arbeitsmarkt nicht prognostiziert werden kann, rechtfertigt auch vom Jobcenter verfügte Eingliederungsversuche in berufsfremde Arbeitsbereiche, gerade wenn in der Vergangenheit nach den §§ 16 ff. SGB II vorbildungsbezogen durchführte Maßnahmen erfolglos verliefen.
 

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/

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