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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Bulgarische Antragsteller haben Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II.

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Bulgarische Antragsteller haben Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II.  Empty Bulgarische Antragsteller haben Anspruch auf den Regelbedarf nach dem SGB II.

Beitrag von Willi Schartema Mo 27 Apr 2015 - 9:11

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.04.2015 - L 6 AS 62/15 B ER




Leitsätze ( Juris )

1. Unionsbürger, die die Voraussetzungen für das Aufenthaltsrecht zur Arbeitsuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1a FreizügG/EU nicht erfüllen, die aber wegen der Freizügigkeitsvermutung nicht ausreisepflichtig sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU), haben kein sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergebendes Aufenthaltsrecht. Sie unterfallen daher nicht dem Leistungsausschluss des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II.

2. Zu den Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung bei der Schaffung ungeschriebener Leistungsausschlüsse (Anschluss an BSG, Urteil vom 19. Oktober 2010 - B 14 AS 23/10 R - juris, Rn. 40).

3. Zu den Voraussetzungen eines Aufenthaltsrechts zum Familiennachzug.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=177152&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=  

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1828/

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