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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Geringfügig beschäftigte polnische Arbeitnehmerin hat Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen.

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 Geringfügig beschäftigte polnische Arbeitnehmerin hat Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen.  Empty Geringfügig beschäftigte polnische Arbeitnehmerin hat Anspruch auf aufstockende Hartz IV-Leistungen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Apr 2015 - 9:20

SG Heilbronn, Beschluss vom 18.02.2015 - S 10 AS 3035/13



Leitsatz ( Autor )
Auch unter Berücksichtigung des geringen Arbeitsumfangs von rund drei Stunden wöchentlich sei die seinerzeitige Tätigkeit als Reinigungskraft nicht als völlig untergeordnet oder unwesentlich anzusehen.

Quelle: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG heilbronn&datum=2015-02-18&Aktenzeichen=S 10 AS 3035/13]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG%20Heilbronn&Datum=2015-02-18&Aktenzeichen=S%2010%20AS%203035/13[/url]
[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=SG heilbronn&datum=2015-02-18&Aktenzeichen=S 10 AS 3035/13]
[/url]
Anmerkung: Vgl. LSG NSB, Beschluss vom 24.07.2014 - L 15 AS 202/14 B ER - Es gibt keine starre Grenze in Bezug auf Einkommen oder Arbeitszeit oberhalb derer die Arbeitnehmereigenschaft (§ 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU) bejaht werden muss.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/

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