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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Einer ledigen Arbeitslosen im Alter von 29 Jahren sind drei Bewerbungen pro Woche als Verkäuferin zumutbar und möglich.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Apr 2015 - 9:02

SG Karlsruhe, Urteil vom 31.03.2015 - S 17 AL 3360/14



Leitsätze ( Autor )
Eine Bewerbung innerhalb von drei Kalendertagen, sowie die Mitteilung über das Ergebnis der Bewerbung innerhalb von vier Wochen ist möglich und zumutbar.

Quelle: http://www.sozialgericht-karlsruhe.de/pb/,Lde/Einer+ledigen+Arbeitslosen+im+Alter+von+29+Jahren+sind+drei+Bewerbungen+pro+Woche+als+Verkaeuferin+zumutbar+und+moeglich/?LISTPAGE=2290388


Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/

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