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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsakts bzw Aufhebung eines Verwaltungsakt mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse - Anhörung - Nichterkennbarkeit der Rechtsgrundlage - fehlende Mitteilung einer vor Erlass des

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Beitrag von Willi Schartema Mo 20 Apr 2015 - 8:51

 Bewilligungsbescheides eingetretenen Änderung - Nichterweislichkeit des Zugangs einer Änderungsmitteilung - Beweislastentscheidung 

Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 04.12.2014 - L 3 AS 430/12




Leitsatz ( Autor )

Beruft sich der Betroffene darauf, seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen zu sein, z.B. eine Mitteilung über geänderte Tatsachen abgegeben zu haben ( hier Zufluss von Einkommen ), trägt er die objektive Beweislast des Zugangs der entsprechenden Mitteilung bei der Behörde.

Quelle: [url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG sachsen&datum=04.12.2014&Aktenzeichen=L 3 AS 430/12]http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Sachsen&Datum=04.12.2014&Aktenzeichen=L%203%20AS%20430/12[/url]
[url=http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG sachsen&datum=04.12.2014&Aktenzeichen=L 3 AS 430/12]
[/url]
Anmerkung: Vgl. zur objektiven Beweislast bezüglich des Zugangs eines Antrages: Sächs. LSG, Urteil vom 21. Juni 2012 – L 3 AS 607/11

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1823/

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