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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kostenerstattungsanspruch trotz fehlender persönlicher Abrechnung gegenüber dem Mandanten

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Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 10:43

RVG § 10; SGB X § 63

Dem Kostenerstattungsanspruch nach § 63 I SGB X steht nicht entgegen, dass der Rechtsanwalt des Widerspruchsführers bislang an diesen persönlich keine Abrechnung übersandt hat, die den Anforderungen des § 10 RVG genügt. § 10 I RVG regelt allein das Innenverhältnis zwischen Mandant und Rechtsanwalt, nicht aber das Außenverhältnis zu einem erstattungspflichtigen Dritten. (Leitsatz der Schriftleitung)

BSG, Urteil vom 02.12.2014 - B 14 AS 60/13 R

Anmerkung von Rechtsanwalt Dr. Hans-Jochem Mayer

weiter: https://beck-aktuell.beck.de/news/bsg-kostenerstattungsanspruch-trotz-fehlender-pers-nlicher-abrechnung-gegen-ber-dem-mandanten 
 

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/

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