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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 11:12

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26.02.2015 - L 7 AS 781/14 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsätze (Autor)
1. Ein laufender Eingliederungsverwaltungsakt kann unter den Voraussetzungen des § 48 SGB X geändert werden. § 48 Abs. 1 SGB X ist insbesondere dann anwendbar, wenn während eines Geltungszeitraums eines Eingliederungsverwaltungsakts dieser durch einen neuen Bescheid für den verbleibenden Geltungszeitraum ersetzt werden soll (LSG Baden-Württemberg Beschluss vom 02.08.2011, L 7 AS 2367/11 ER-B).

2. Die Forderung nach Vorlage von Kopien der Bewerbungen ist zulässig (LSG Sachsen Beschluss vom 27.02.2014, L 3 AS 639/ 10). Die Anforderungen an die Nachweise im Einzelnen halten sich im Rahmen des gesetzgeberischen Programmes.

3. Die Regelung des § 15 Abs. 1 S. 6 SGB II als Ermächtigungsgrundlage für den Erlass eines Eingliederungsverwaltungsakts verstößt auch nicht gegen die in Art. 2 GG garantierte Vertragsfreiheit (zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit der Eingliederungsvereinbarung als Instrument zur Förderung der Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in Arbeit vgl. LSG NRW Beschluss vom 20.03.2014 - L 19 AS 373/14 B ER).

Ergeht die Eingliederungsvereinbarung als Verwaltungsakt, hat der Leistungsberechtigte die Möglichkeit, die getroffenen Regelungen gerichtlich überprüfen zu lassen.

Insoweit liegt ein anfechtbarer Verwaltungsakt vor; ein Eingriff in die Vertragsfreiheit des Klägers ist damit nicht verbunden (vgl. LSG Hamburg Urteil vom 15.11.2012 - L 4 AS 73/12; LSG Sachsen-Anhalt Beschluss vom 10.02.2014 - L 5 AS 997/13 B).


Quelle: [url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=26.02.2015&Aktenzeichen=L 7 AS 781/14]https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG%20Bayern&Datum=26.02.2015&Aktenzeichen=L%207%20AS%20781/14[/url]

[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=26.02.2015&Aktenzeichen=L 7 AS 781/14][/url]

Quelle:   http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/

Willi S
[url=https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LSG bayern&datum=26.02.2015&Aktenzeichen=L 7 AS 781/14][/url]
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