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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Frage, ob eine US Veteranen-Rente als Einkommen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg II) angerechnet werden darf.

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Zur Frage, ob eine US Veteranen-Rente als Einkommen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg II) angerechnet werden darf.  Empty Zur Frage, ob eine US Veteranen-Rente als Einkommen auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (Alg II) angerechnet werden darf.

Beitrag von Willi Schartema Di 14 Apr 2015 - 10:59

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.03.2015 - L 31 AS 2218/13



Leitsätze (Juris)
1. Ausländische Renten, die im besonderen Maße ein mit dem Verlust körperlicher Unversehrtheit einhergehendes Sonderopfer für die Allgemeinheit ausgleichen, können und müssen mit der deutschen Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz gleichgestellt werden.

2. Die nach dem Recht der USA gewährte "Service Connected Disability Compensation" stellt eine Entschädigung für mit dem Armeedienst zusammenhängende Invalidität dar und wird von der Privilegierung des § 11 Abs. 1 Satz 1, 2. Halbsatz SGB II erfasst.

Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176768&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1816/

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