Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Zur Geltungsdauer des Eingliederungsbescheides
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Zur Geltungsdauer des Eingliederungsbescheides
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.01.2015 - L 7 AS 1305/14 - Die Revision wird zugelassen.
Leitsätze ( Autor)
1. Der Umstand, dass die Geltungsdauer des Eingliederungsbescheides nicht nur sechs volle Kalendermonate (Januar 2013 bis Juni 2013) umfasst, sondern bereits am 07.12.2012 beginnt, also sechs Kalendermonate und 25 Tage umfasst, ohne dass das Jobcenter erkennbar Ermessen ausgeübt hat, ist für die Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides unschädlich.
2. Eine Auslegung, wonach die Geltungsdauer des Bescheides sechs volle Kalendermonate zuzüglich der Tage des Monats, in dem der Bescheid bekannt gegeben wurde umfassen soll, ist mit dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II vereinbar.
3. Die gesetzlich intendierte Identität des regelmäßigen Bewilligungszeitraums mit der Geltungsdauer von Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsbescheid (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R ) spricht ebenfalls für eine Geltungsdauer von vollen sechs Kalendermonaten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176771&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. Angedrohte Hartz-IV-Sanktionen gelten nicht genau sechs Monate - LSG Essen: Gesetzliche Geltungsdauer meint volle Kalendermonate: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/armut/69184/angedrohte_hartz-iv-sanktionen_gelten_nicht_genau_sechs_monate
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
Leitsätze ( Autor)
1. Der Umstand, dass die Geltungsdauer des Eingliederungsbescheides nicht nur sechs volle Kalendermonate (Januar 2013 bis Juni 2013) umfasst, sondern bereits am 07.12.2012 beginnt, also sechs Kalendermonate und 25 Tage umfasst, ohne dass das Jobcenter erkennbar Ermessen ausgeübt hat, ist für die Rechtsmäßigkeit des angefochtenen Bescheides unschädlich.
2. Eine Auslegung, wonach die Geltungsdauer des Bescheides sechs volle Kalendermonate zuzüglich der Tage des Monats, in dem der Bescheid bekannt gegeben wurde umfassen soll, ist mit dem Wortlaut des § 15 Abs. 1 Satz 3 SGB II vereinbar.
3. Die gesetzlich intendierte Identität des regelmäßigen Bewilligungszeitraums mit der Geltungsdauer von Eingliederungsvereinbarung und Eingliederungsbescheid (BSG, Urteil vom 14.02.2013 - B 14 AS 195/11 R ) spricht ebenfalls für eine Geltungsdauer von vollen sechs Kalendermonaten.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176771&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Anmerkung: S. a. Angedrohte Hartz-IV-Sanktionen gelten nicht genau sechs Monate - LSG Essen: Gesetzliche Geltungsdauer meint volle Kalendermonate: http://www.vdk.de/deutschland/pages/themen/armut/69184/angedrohte_hartz-iv-sanktionen_gelten_nicht_genau_sechs_monate
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1812/
Willi S
Ähnliche Themen
» Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten
» Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer - "bis auf Weiteres" - Rechtswidrigkeit - Höchstfrist von 6 Monaten LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08.11.218 - L 4 AS 839/17 B
» Eingliederungsbescheid (EinV als VwA) unbefristete Geltungsdauer "bis auf weiteres " ohne Ermessenserwägungen rechtswidrig
» Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"
» Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer unter sechs Monaten
» Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Eingliederungsverwaltungsakt - Geltungsdauer - "bis auf Weiteres" - Rechtswidrigkeit - Höchstfrist von 6 Monaten LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 08.11.218 - L 4 AS 839/17 B
» Eingliederungsbescheid (EinV als VwA) unbefristete Geltungsdauer "bis auf weiteres " ohne Ermessenserwägungen rechtswidrig
» Eingliederungsverwaltungsakt - Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage - Eilbedürftigkeit - Geltungsdauer "bis auf weiteres"
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema