Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung

Nach unten

Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung Empty Selbst wenn der für die Durchführung des AsylbLG zuständige öffentliche Träger zu Recht die Untätigkeit einer nach § 1 Abs. 1 AsylbLG leistungsberechtigten Person hinsichtlich ihrer Mitwirkung bei der Passbeantragung als Voraussetzung für die Einleitung

Beitrag von Willi Schartema Do 26 März 2015 - 5:49

von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen beanstandet, so rechtfertigt dies nicht eine Anspruchseinschränkung gemäß § 1a AsylbLG, wenn auch unter Vorlage gültiger Personaldokumente eine Abschiebung in den Heimatstaat nicht vollzogen werden kann.

Sozialgericht Hildesheim, Beschluss vom 29. September 2014 (Az.: S 42 AY 36/14 ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel



2. Zur Abgabe einer sog. „Freiwilligkeitserklärung“, derzufolge ein in Deutschland lebender Iraner aus freien Stücken wieder in seine Heimat zurückkehrt, ist ein Perser nicht verpflichtet, auch wenn die iranischen Einreisebehörden dieses Papier für die Gestattung der Rückreise fordern.

3. Vor einer Leistungskürzung entsprechend § 1a AsylbLG hat die zuständige Behörde stets eine Einzelfallprüfung durchzuführen.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1804/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Bei einer verfügten Mieterhöhung hat auch bei einem Bezieher privilegierter Leistungen nach § 2 Abs. 1 AsylbLG iVm § 35 Abs. 1 Satz 1 SGB XII der zuständige öffentliche Träger erforderlichenfalls das Kostensenkungsverfahren gemäß § 35 Abs. 2 Satz 1 und 2
» Die Durchführung einer Leistungskürzung nach § 1a Nr. 2 AsylbLG ist dann nicht gerechtfertigt, wenn eine Rückführung des in keiner Weise mitwirkungspflichtigen Antragstellers selbst bei Vorlage gültiger Personaldokumente in sein Heimatland nicht hätte
» § 1a Nr. 2 AsylbLG a.F. / § 1a Abs. 3 Satz 1 AsylbLG n.F. gelangt nur dann zur Anwendung, wenn die von der Ausländerbehörde in Betracht gezogenen aufenthaltsbeendenden Maßnahmen mangels einer zumutbaren Mitwirkung der Asylbewerberin/des Asylbewerbers
» Die Nichtbefolgung der vom SGB II-Träger geäußerten Aufforderung zur Rentenantragstellung bei einer 63jährigen Leistungsbezieherin löst nicht die Folgen einer mangelnden Mitwirkung nach § 66 SGB I aus.
» Feststellungen zu ihrer gesundheitlichen Leistungsfähigkeit Die vollständige Versagung von Leistungen nach § 66 SGB I wird von den in § 39 Nr. 1 SGB II hinsichtlich einer Leistungsverweigerung abschließend aufgeführten Fallvarianten nach dem eindeutigen W

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten