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Regelbedarfsstufe 3 soll nun aufgehoben werden SGB XII
17.03.2015
Regelbedarfsstufe 3 soll nun aufgehoben werden
Nach dem Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen sowie der LINKEN beugt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun endlich dem Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Regelbedarfsstufe 3,
die Leistungsberechtigten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch betreffend: "Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung für das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-Sätze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine Übergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I." (Meldung epd, 17. März 2015, 12:38 Uhr)
DIe Fraktion DIE LINKE hat parlamentarisch interveniert:
Mit mehreren Anfragen wurde das zuständige Bundesministerium unter Druck gesetzt. Ein Antrag, der die Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils verpflichten sollte, wurde erarbeitet. Heute, am 17. März, haben wir auch eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Skandalöser Umgang der Bundesregierung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3
Die Bundesregierung weigert sich, das Urteil des Bundessozialgerichts anzuerkennen, welches feststellt, dass nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erwachsene Leistungsberechtigte, die nicht in einer Partnerschaft im Haushalt mit weiteren Erwachsenen leben, in der Regel Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 und nicht nach der um ein Fünftel geringeren Regelbedarfsstufe 3 erhalten sollen. Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, und die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner:
"Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung sich bis heute weigert, das Urteil des Bundessozialgerichts umzusetzen. Somit werden die Betroffenen, darunter auch Menschen mit Behinderungen, weiterhin um ihnen zustehende Leistungen betrogen. Wir fordern die Bundesregierung und die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles auf, schnellstens das Urteil des Bundessozialgerichts vollumfänglich umzusetzen und damit rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten. Dafür werden wir auch parlamentarisch aktiv werden."
Quelle: http://www.katja-kipping.de/de/article/879.regelbedarfsstufe-3-soll-nun-aufgehoben-werden.html
Willi S
Regelbedarfsstufe 3 soll nun aufgehoben werden
Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen sowie der LINKEN wirkt zugunsten der Betroffenen im SGB XII
Nach dem Druck der Öffentlichkeit, der Betroffenen und Betroffenenorganisationen sowie der LINKEN beugt sich das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun endlich dem Urteil des Bundessozialgerichts bezüglich der Regelbedarfsstufe 3,
die Leistungsberechtigten im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch betreffend: "Sozialministerin Nahles stellt nun eine gesetzliche Neuregelung für das Jahr 2016 in Aussicht, wenn auch die Hartz-IV-Sätze wieder neu bemessen werden. Bis sie in Kraft treten, also voraussichtlich bis Anfang 2017, soll nun eine Übergangsregelung gelten, wonach in der Bedarfsstufe III genauso hohe Leistungen bezahlt werden wie in Stufe I." (Meldung epd, 17. März 2015, 12:38 Uhr)
DIe Fraktion DIE LINKE hat parlamentarisch interveniert:
Mit mehreren Anfragen wurde das zuständige Bundesministerium unter Druck gesetzt. Ein Antrag, der die Bundesregierung zur Umsetzung des Urteils verpflichten sollte, wurde erarbeitet. Heute, am 17. März, haben wir auch eine Pressemitteilung veröffentlicht:
Skandalöser Umgang der Bundesregierung mit dem Urteil des Bundessozialgerichts zur Regelbedarfsstufe 3
Die Bundesregierung weigert sich, das Urteil des Bundessozialgerichts anzuerkennen, welches feststellt, dass nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch erwachsene Leistungsberechtigte, die nicht in einer Partnerschaft im Haushalt mit weiteren Erwachsenen leben, in der Regel Leistungen nach der Regelbedarfsstufe 1 und nicht nach der um ein Fünftel geringeren Regelbedarfsstufe 3 erhalten sollen. Dazu erklären die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katja Kipping, und die behindertenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Katrin Werner:
"Es ist ein Skandal, dass die Bundesregierung sich bis heute weigert, das Urteil des Bundessozialgerichts umzusetzen. Somit werden die Betroffenen, darunter auch Menschen mit Behinderungen, weiterhin um ihnen zustehende Leistungen betrogen. Wir fordern die Bundesregierung und die zuständige Bundesministerin Andrea Nahles auf, schnellstens das Urteil des Bundessozialgerichts vollumfänglich umzusetzen und damit rechtsstaatliche Prinzipien einzuhalten. Dafür werden wir auch parlamentarisch aktiv werden."
Quelle: http://www.katja-kipping.de/de/article/879.regelbedarfsstufe-3-soll-nun-aufgehoben-werden.html
Willi S
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