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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Unterhaltsrechts; Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes.

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Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Unterhaltsrechts; Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes.  Empty Sozialgeldanspruch eines minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt lebenden Elternteil zur Wahrnehmung des Unterhaltsrechts; Vertretung des nicht prozessfähigen Kindes.

Beitrag von Willi Schartema Mo 9 März 2015 - 12:38

Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 24.02.2015 - S 17 AS 4923/13



Leitsätze ( Juris )
Die Klage eines minderjährigen Kindes auf Leistungen für das Umgangsrecht mit dem Vater bei getrenntlebenden Ex-Eheleuten muss von dem Kind, gesetzlich vertreten durch dessen Eltern erhoben werden. Anderenfalls ist sie unzulässig. Die gesetzliche Vertretung des Kindes richtet sich nach § 1629 BGB.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=176102&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
 




Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/


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