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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Hartz-IV-Empfänger: Gibt es Abzüge bei der Riesterrente? EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mo 9 März 2015 - 10:55

Immer mehr Hartz-IV-Empfänger müssen – ob sie wollen oder nicht – mit 63 in Frührente gehen und dabei oft hohe Abschläge in Kauf nehmen. So steht es im Gesetz. Auch Hörerin Astrid Liebich aus Altentreptow betrifft das. Und sie hat einen Riester-Rentenvertrag abgeschlossen, der erst mit dem 65. Lebensjahr fällig wird. Nun macht sie sich Sorgen und möchte wissen: "Wie sieht es mit der Riester-Rente aus, wenn man mit Abschlägen in die Rente geht? Habe ich da mit Einbußen zu rechnen oder wird das voll ausgezahlt?" Außerdem interessiert die MDR INFO-Hörerin, welche Zahlungen es in der Zeit zwischen 63 und 65 Jahren gibt.
 
Weiter: http://www.mdr.de/nachrichten/hmp-montag-zweiter-maerz100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1791/

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