Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Mitwirkungspflicht des Antragstellers zur Feststellung seiner Hilfebedürftigkeit bei beantragten Grundsicherungsleistungen.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Mitwirkungspflicht des Antragstellers zur Feststellung seiner Hilfebedürftigkeit bei beantragten Grundsicherungsleistungen.
Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 27.01.2015 - L 7 AS 1195/14 B ER - rechtskräftig
Leitsatz (Autor)
Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragsstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 – L 9 SO 307/13 B ER). Diese geht vorliegend zu Lasten des Antragsstellers, der die materielle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 SGB II i.V.m. §§ 7 ff. SGB II zu tragen hat. Es ist deshalb vorliegend davon auszugehen, dass im Fall der Antragssteller über genügend finanzielle Mittel verfügt um seine Bedarfe sichern zu können.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175788&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/
Willi S
Leitsatz (Autor)
Sind infolge der unzureichenden Mitwirkung des Antragsstellers die möglichen Ermittlungsmaßnahmen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ausgeschöpft, kann nur eine Entscheidung auf der Grundlage der materiellen Beweislast (Feststellungslast) erfolgen (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.08.2013 – L 9 SO 307/13 B ER). Diese geht vorliegend zu Lasten des Antragsstellers, der die materielle Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 19 SGB II i.V.m. §§ 7 ff. SGB II zu tragen hat. Es ist deshalb vorliegend davon auszugehen, dass im Fall der Antragssteller über genügend finanzielle Mittel verfügt um seine Bedarfe sichern zu können.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175788&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/
Willi S
Ähnliche Themen
» Zur Frage, ob die Rechtmäßigkeit der Feststellung einer zweiten Sperrzeit voraussetzt, dass zuvor ein Bescheid über die Feststellung der vorausgegangenen Sperrzeit ergangen ist, hier verneinend. LSG Hamburg, Urt. v. 29.08.2018 - L 2 AL 51/17
» Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der abgelehnten Zusicherung zum Umzug ist unzulässig, wenn der Umzug in eine andere Wohnung als der beantragten bereits erfolgt ist.
» Im Rahmen einer gemäß § 42f Abs. 1 Satz 1 SGB VIII durchgeführten qualifizierten Inaugenscheinnahme eines Flüchtlings zum Zwecke der Feststellung seiner Minderjährigkeit
» Zur Bejahung eines Leistungsanspruchs eines kroatischen Antragstellers, der infolge einer nur sehr kurzen Beschäftigungszeit im Bundesgebiet und seiner Arbeitslosigkeit sein Aufenthaltsrecht aus § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FreizügG/EU verloren hat,
» Bulgarischen Staatsangehörigen stehen die beantragten vorläufigen Leistungen nach § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05. 2014 - L 34 AS 1150/14 B ER ) - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft -
» Eine Klage auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der abgelehnten Zusicherung zum Umzug ist unzulässig, wenn der Umzug in eine andere Wohnung als der beantragten bereits erfolgt ist.
» Im Rahmen einer gemäß § 42f Abs. 1 Satz 1 SGB VIII durchgeführten qualifizierten Inaugenscheinnahme eines Flüchtlings zum Zwecke der Feststellung seiner Minderjährigkeit
» Zur Bejahung eines Leistungsanspruchs eines kroatischen Antragstellers, der infolge einer nur sehr kurzen Beschäftigungszeit im Bundesgebiet und seiner Arbeitslosigkeit sein Aufenthaltsrecht aus § 2 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FreizügG/EU verloren hat,
» Bulgarischen Staatsangehörigen stehen die beantragten vorläufigen Leistungen nach § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05. 2014 - L 34 AS 1150/14 B ER ) - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft -
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema