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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 2 März 2015 - 10:47

 auszurichten ist, was der Erkrankte aufgrund seiner psychiatrischen Erkrankung im Einzelfall tatsächlich zu benötigen meint.


Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht, Urteil vom 22.09.2014 - L 6 AS 115/12 - Die Revision wird zugelassen.



Leitsatz (Autor)
Generell ist der erforderliche Ursachenzusammenhang zwischen einer gesundheitlichen Beeinträchtigung und der Notwendigkeit im Sinne des § 21 Abs. 5 SGB II, sich in einer bestimmten Weise zu ernähren, bei Zwangserkrankungen nicht herstellbar.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175714&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1790/

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