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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Zur Übernahme von Fahrtkosten der Mutter durch das Jobcenter für den Umgang des Vaters mit der Tochter.

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Beitrag von Willi Schartema Mo 16 Feb 2015 - 12:10

SG Reutlingen, Urteil vom 25.11.2013 - S 7 AS 2094/12 - rechtskräftig – unveröffentlicht



Leitsatz (Autor)

Das Jobcenter muss einer Mutter die Fahrtkosten zum Flughafen und dort entstehenden Parkgebühren in Höhe von 27 € monatlich als Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB 2 zahlen, damit das Umgangsrecht des Vaters gewährleistet ist.
 
Anmerkung: S. a. Pressemitteilung des SG Reutlingen vom 30.01.2014: [url=http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf Umgangsrecht.pdf]http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht%20reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf%20Umgangsrecht.pdf[/url]

[url=http://www.sozialgericht-reutlingen.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/sozialgericht reutlingen/pdf/Pressemitteilungen/Mehrbedarf Umgangsrecht.pdf][/url]
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/

Willi S
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