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Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht.
SG Mainz, Beschluss vom 05.02.2015 - S 9 AS 47/15 ER - unveröffentlicht
Dazu RA Christian Welter, In der Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz:
Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht. Beim Sozialgericht Mainz konnte am 5.2.15 ein Beschluss für eine Spanierin erwirkt werden (S 9 AS 47/15 ER). Entscheiden war, dass sie Sprachunterricht nimmt und über einen Minijob eine Bindung zum deutschen Arbeitsmarkt hat. Wegen ihrer Studienabschlüsse und dem hiesigen Fachkräftemangel ist die Arbeitssuche erfolgversprechend.
Quelle: http://www.rechtsanwelter.de/news/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
Dazu RA Christian Welter, In der Dalheimer Wiese 20, 55120 Mainz:
Auch nach der EuGH-Entscheidung Dano vom Nov. 2014 kommen noch Leistungen nach dem SGB II für arbeitslose EU-Ausländer in Betracht. Beim Sozialgericht Mainz konnte am 5.2.15 ein Beschluss für eine Spanierin erwirkt werden (S 9 AS 47/15 ER). Entscheiden war, dass sie Sprachunterricht nimmt und über einen Minijob eine Bindung zum deutschen Arbeitsmarkt hat. Wegen ihrer Studienabschlüsse und dem hiesigen Fachkräftemangel ist die Arbeitssuche erfolgversprechend.
Quelle: http://www.rechtsanwelter.de/news/
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1782/
Willi S
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