Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und

Nach unten

   SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und  Empty SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern - Für Bewilligungszeiträume ab 2012 ist auf die um zehn Prozent pauschal zu erhöhenden Werte aus § 12 WoGG abzustellen - Zur Überprüfung und

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Feb 2015 - 14:27

Fortschreibungspflicht eines auf einem qualifizierten Mietspiegel beruhenden Konzepts nach § 22 Abs. 1 S.1 SGB II



SG Oldenburg, Urteil v. 14.01.2015 - S 42 AS 1737/12 - Die Berufung wird zugelassen (unveröffentlicht)


Leitsätze (Autor)
1. Der Grundsicherungsträger ist auch bei einem nach § 22 Abs. 1 SGB II erstellten Konzept verpflichtet, die dadurch bestimmten Referenzmieten mindestens alle zwei Jahre zu überprüfen und ggf. fortzuschreiben.

2. Der Aktualität des einem schlüssigen Konzepts nach § 22 Abs. 1 SGB II zugrunde gelegten Datenmaterials sind Grenzen gesetzt (vgl. BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 77/12 R). Das SGB II selbst bestimmt nicht, innerhalb welcher Frist und in welchem Umfang die Leistungsträger die Schlüssigkeit eines aus den Daten eines qualifizierten Mietspiegels abgeleiteten Konzepts nach § 22 Abs. 1 SGB II durch eine erneute Datenerhebung oder -fortschreibung zu überprüfen haben. Unter Heranziehung des § 22 c Abs. 2 SGB II ist es gerechtfertigt analog auch in den Fällen, in denen die Kosten der Unterkunft nicht durch kommunale Satzung bestimmt werden, auf eine Zweijahresfrist abzustellen.

3. Denn es wäre nicht sachgerecht, an eine kommunale Satzung, für die letztlich auch die Daten eines qualifizierten Mietspiegels herangezogen werden können (vgl. § 22 c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB II) andere Anforderungen zu stellen.

4. Trifft den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Kostensenkungsobliegenheit, sind die Leistungen für Unterkunft nach dem SGB 2 – bei festgestelltem Ausfall der lokalen Erkenntnismöglichkeiten – auch unter der Geltung des § 12 Wohngeldgesetz neuer Fassung auf die Werte der Wohngeldtabelle zuzüglich eines Zuschlags von 10 vom Hundert zu begrenzen.

5. Im Rahmen der Einkommensanrechnung ist Kindergeld für mehr als zwei Kinder entsprechend der Anzahl der Kinder, für die Kindergeld bezogen wird, gleichmäßig aufzuteilen ( LSG NSB, Urt. v. 30.01.2013 - L 13 AS 67/11, a. A. Thüringer LSG, Urteil vom 17. April 2014 - L 9 AS 1180/13 ).
 
 
Anmerkung 1: S. a. : ALG II - Sozialgericht Oldenburg kippt Delmenhorster Mietspiegel, eine Kurzanmerkung vom vertretenden RA Thomas Kauf: http://www.rechtsanwalt-kauf.de/ALGII 
 
 
Anmerkung 2: SG Oldenburg kippt Mietspiegel in Delmenhorst - Hartz-IV-Empfänger können höhere Mieten einfordern. Künftig sollen die Werte aus der Wohngeldtabelle plus 10 Prozent gelten: Eine Person bekommt dann 363,00 Euro. Zwei Personen: 442,20 Euro, drei Personen: 526,90 Euro, vier Personen: 611,60 Euro, fünf Personen: 701,80 Euro und für jede weitere Person im Haushalt 84,70 Euro. Weiterlesen: http://www.noz.de/lokales-dk/delmenhorst/artikel/541976/hartz-iv-empfanger-konnen-hohere-unterhaltskosten-einfordern
 
 
Anmerkung 3: ebenso Urteil vom gleichen Tage - SG Oldenburg, Urteil vom 14.01.2015 - S 42 AS 479/12

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten