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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Kürzung des Bemessungsentgeltes, Nebeneinkommen, Nebentätigkeit Es steht dem Arbeitslosen grundsätzlich frei, die Zahl der Wochenstunden seiner Verfügbarkeit zu begrenzen.

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Kürzung des Bemessungsentgeltes, Nebeneinkommen, Nebentätigkeit  Es steht dem Arbeitslosen grundsätzlich frei, die Zahl der Wochenstunden seiner Verfügbarkeit zu begrenzen. Empty Kürzung des Bemessungsentgeltes, Nebeneinkommen, Nebentätigkeit Es steht dem Arbeitslosen grundsätzlich frei, die Zahl der Wochenstunden seiner Verfügbarkeit zu begrenzen.

Beitrag von Willi Schartema Mo 2 Feb 2015 - 13:17

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.12.2014 - L 10 AL 142/13


 
Leitsatz (Juris)
Wird die Verfügbarkeit aufgrund einer Nebentätigkeit ausdrücklich auf eine geringere Stundenzahl beschränkt, als die der vorhergehenden Beschäftigung, ist das Bemessungsentgelt entsprechend zu kürzen. Auch die Anrechnung des Nebeneinkommens unter Berücksichtigung des Freibetrages ist zulässig.
 
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=175053
 
 
Anmerkung: Die Gründe, weshalb der Antragsteller seine Verfügbarkeit für die Vermittlungstätigkeit der Agentur für Arbeit beschränkt hat, sind - im Gegensatz zur früheren Rechtslage - nach § 131 Abs 5 Satz 1 SGB III aF nicht von Bedeutung. Es steht dem Arbeitslosen grundsätzlich frei, die Zahl der Wochenstunden seiner Verfügbarkeit zu begrenzen.
 
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1776/

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