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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 19 Jan 2015 - 4:27

Die BA Zentrale verfügt, dass ab 1.1.2015 bei der  Leistungserbringung nach dem SGB II ein generelles  4-Augen-Prinzip anzuwenden ist (HEGA 12/14 – 14). Das bedeutet, für jede Änderung muss ein weiterer Sachbearbeiter hinzugezogen werden. Durch diese blödsinnige Dienstanweisung wird es zu erheblichen Zahlungsverzögerungen kommen.

Die Dienstanweisung ist hier zu finden: http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Uebergreifendes/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI712298die relevanten Punkte stehen unter 2.5 .
 
Die Forderung kann nur lauten: weg mit dem blödsinnigen 4-Augen-Prinzip bei der SGB II-Leistungsgewährung.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1772/

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