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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Anmerkung zu LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 5.11.2014- L 25 AS 2731/14 B ER - Einstweiliger Rechtsschutz gegen „Zwangsverrentung"
Der Praxistipp, ein Beitrag von RAin Corinna Unger, Gera, abgedruckt im Infobrief SGB II Kurzmitteilungen für Praktiker 12/2014
Noch immer fordern die Leistungsträger zur Erstellung eines vorgezogenen Rentenantrags auf, ohne hierbei das zwingend zu beachtende Ermessen auszuüben. Inwieweit die Stellung eines Rentenantrags durch den SGB Il-Leistungsträger rückgängig gemacht werden kann, war bislang umstritten. Das LSG hat im vorliegenden Verfahren den Antragsgegner verpflichtet, den Rentenantrag zurückzunehmen.Bereits im Infobrief SGB II 4/2014 wurde auf die Problematik der Zwangsverrentung eingegangen. Zudem hat die Caritas eine äußerst lesenswerte Stellungnahme zum Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB Il-Leistungsberechtigten (Drucks 18/589), verfasst, die die Problematik der Zwangsverrentung sehr ausführlich und anschaulich darlegt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02
Willi S
Noch immer fordern die Leistungsträger zur Erstellung eines vorgezogenen Rentenantrags auf, ohne hierbei das zwingend zu beachtende Ermessen auszuüben. Inwieweit die Stellung eines Rentenantrags durch den SGB Il-Leistungsträger rückgängig gemacht werden kann, war bislang umstritten. Das LSG hat im vorliegenden Verfahren den Antragsgegner verpflichtet, den Rentenantrag zurückzunehmen.Bereits im Infobrief SGB II 4/2014 wurde auf die Problematik der Zwangsverrentung eingegangen. Zudem hat die Caritas eine äußerst lesenswerte Stellungnahme zum Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Abschaffung der Zwangsverrentung von SGB Il-Leistungsberechtigten (Drucks 18/589), verfasst, die die Problematik der Zwangsverrentung sehr ausführlich und anschaulich darlegt.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1761/?tx_news_pi1[controller]=News&tx_news_pi1[action]=detail&cHash=092a7fde3005ca597acb7203d16b1b02
Willi S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
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» Anmerkung zu LSG Niedersachsen-Bremen, Beschl. v. 29.11.2014 -L 15 AS 338/14 B ER - Sanktion: Minderung des Auszahlungsanspruchs nur nach Aufhebung
» Bulgarischen Staatsangehörigen stehen die beantragten vorläufigen Leistungen nach § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05. 2014 - L 34 AS 1150/14 B ER ) - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft -
» Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II ist nur für Fälle relevant , in denen der Umzug noch nicht vollzogen worden ist Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 08.03.2012, - L 19 AS 2025/11 B -
» Eine darlehensweise Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten kann nicht auf § 22 Abs. 8 SGB II bzw § 24 Abs. 1 SGB II gestützt werden Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 08.05.2012,- L 19 AS 951/12 B ER -
» Claudia Theesfeld, Ass. jur. Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 24.07.2014 - 67 S 94/14 : Kündigung des Mietvertrages bei durch den Leistungsträger verschuldetem Zahlungsverzug
» Bulgarischen Staatsangehörigen stehen die beantragten vorläufigen Leistungen nach § 328 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB III zu (im Ergebnis ebenso LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 27.05. 2014 - L 34 AS 1150/14 B ER ) - Anordnungsgrund Kosten der Unterkunft -
» Zusicherung nach § 22 Abs. 4 SGB II ist nur für Fälle relevant , in denen der Umzug noch nicht vollzogen worden ist Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,Beschluss vom 08.03.2012, - L 19 AS 2025/11 B -
» Eine darlehensweise Übernahme der Gerichts- und Anwaltskosten kann nicht auf § 22 Abs. 8 SGB II bzw § 24 Abs. 1 SGB II gestützt werden Landessozialgericht Berlin-Brandenburg,Beschluss vom 08.05.2012,- L 19 AS 951/12 B ER -
» Claudia Theesfeld, Ass. jur. Anmerkung zu LG Berlin, Urteil vom 24.07.2014 - 67 S 94/14 : Kündigung des Mietvertrages bei durch den Leistungsträger verschuldetem Zahlungsverzug
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» "Festlegung der Richtwerte" der Stadt Baden-Baden zur Bestimmung der Angemessenheit von Kosten der Unterkunft gem. § 22 Abs. 1 SGB II entspricht nicht den Anforderungen des Bundessozialgerichts an ein schlüssiges Konzept.
» Kein Mehrbedarf nach dem SGB II für Kosten anlässlich der Fahrten zu einer ambulanten psychotherapeutischen und psychiatrischen Behandlung SG Karlsruhe, Urteil vom 14.02.2018 – S 11 AS 3439/16 (rechtskräftig)
» Normen: § 35 Abs. 1 SGB XII - Schlagworte: Grundsicherung bei Erwerbsminderung, Kosten der Unterkunft, Werra-Meißner-Kreis, Analyse und Konzepte SGB XII
» Auch die 33. Kammer am SG Kiel bestätigt die neuen Mietobergrenze der Stadt Kiel, ein Beitrag von RA Helge Hildebrandt
» Früheres Wohnkostenkonzept im Landkreis Limburg-Weilburg nicht rechtmäßig - Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 24.11.2017, Az.: S 16 AS 1131/15
» Sozialgerichtliches Verfahren - einstweiliger Rechtsschutz - Regelungsanordnung - Anordnungsanspruch - summarische Prüfung - Asylbewerberleistung - Anspruchseinschränkung - Zuständigkeit eines anderen Mitgliedstaates - Abweichung vom Dublin-Verfahren -
» Zur Gewährung eines Barbetrags bei vorläufiger Unterbringung im Maßregelvollzug Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 8. Senat, Urteil vom 25.01.2018- L 8 SO 69/15
» Kostenübernahme eines Gebärdensprachdolmetschers für den Schulbesuch SGB XII Sächs. LSG, Beschluss v. 27.03.2018 - L 8 SO 123/17 B E
» Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit SGB III Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen 7. Senat, Urteil vom 13.03.2018 - L 7 AL 71/16