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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Di 9 Dez 2014 - 13:13

Hauptsacheverfahren zu klären, sofern die behördliche Ablehnungsentscheidung nicht ohnehin bestandskräftig wird.

LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 14. November 2014 (Az.: L 14 AS 2799/14 B ER):

Leitsätze Dr. Manfred Hammel

Innerhalb des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens kann dieser Aspekt aber nicht weiterbehandelt werden.

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1754/

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