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Initiativer zur Unterbindung der Verjährung bei den SGB XII – Regelbedarfen Behinderter
Das BSG urteilt, dass für volljährige Behinderte in WG’s und im Elternhaus ein Regelbedarf von 391 EUR zu zahlen ist, das BMAS weist die Kommunenan, das Urteil nicht umzusetzen.
Zum Jahresende läuft die Frist zur Stellung eines Überprüfungsantrages für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab, wenn bis dahin nicht ein Überprüfungsantrag gestellt wird, verlieren die Betroffenen 12 x 78 EUR = 936 EUR, neben Zinsen.
Die Linke in Bonn hat jetzt über einen Stadtratsbeschluss erreicht, dass ein Überprüfungsantrag von Amtswegen den Betroffenen zu übersenden ist.
Das ist ein nachahmenswertes Beispiel für andere Kommunen.
Nähere Infos dazu unter: http://tinyurl.com/m82pgzb
Nach Vorbild der Linken Bonn wurde von der Linken im Warendorf im Sozialausschuss des Kreistags Warendorf einen Dringlichkeitsantrag zu den Behindertenregelleistungen gestellt, der einstimmig (!) angenommen wurde. Die Kreisverwaltung erstellt umgehend ein Musterschreiben, das alle Stadtverwaltungen (sie bearbeiten die Fälle im Auftrag des Kreises) dann unverzüglich an die ca. 300-400 Betroffenen im Kreisgebiet schicken sollen. Enthalten ist neben einer in verständlicher Sprache gehaltenen Erklärung der Sachlage ein Formblatt, das unterschrieben zurück geschickt werden soll, um so die Rechte der Betroffenen zu wahren und die drohende Verjährung auszuschließen.
Ich möchte nochmal betonen, die Position des BMAS ist absolut skandalös, mir ist so auf Anhieb nicht bekannt, dass das Ministerium verfügt, eine BSG Entscheidung nicht umzusetzen. Natürlich weist das BMAS nicht auf die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger hin, dass hier zur Sicherung der Ansprüche saus 2013 ein Überprüfungsantrag zu stellen ist. Daher ist jetzt aktives Handeln gefragt, die Bonner Initiative zeigt die richtige Richtung auf, ansonsten sind individuelle Überprüfungsanträge zu stellen.
Dazugehörige Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/
Den BMAS-Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1753/
Willi S
Zum Jahresende läuft die Frist zur Stellung eines Überprüfungsantrages für Ansprüche aus dem Jahr 2013 ab, wenn bis dahin nicht ein Überprüfungsantrag gestellt wird, verlieren die Betroffenen 12 x 78 EUR = 936 EUR, neben Zinsen.
Die Linke in Bonn hat jetzt über einen Stadtratsbeschluss erreicht, dass ein Überprüfungsantrag von Amtswegen den Betroffenen zu übersenden ist.
Das ist ein nachahmenswertes Beispiel für andere Kommunen.
Nähere Infos dazu unter: http://tinyurl.com/m82pgzb
Nach Vorbild der Linken Bonn wurde von der Linken im Warendorf im Sozialausschuss des Kreistags Warendorf einen Dringlichkeitsantrag zu den Behindertenregelleistungen gestellt, der einstimmig (!) angenommen wurde. Die Kreisverwaltung erstellt umgehend ein Musterschreiben, das alle Stadtverwaltungen (sie bearbeiten die Fälle im Auftrag des Kreises) dann unverzüglich an die ca. 300-400 Betroffenen im Kreisgebiet schicken sollen. Enthalten ist neben einer in verständlicher Sprache gehaltenen Erklärung der Sachlage ein Formblatt, das unterschrieben zurück geschickt werden soll, um so die Rechte der Betroffenen zu wahren und die drohende Verjährung auszuschließen.
Ich möchte nochmal betonen, die Position des BMAS ist absolut skandalös, mir ist so auf Anhieb nicht bekannt, dass das Ministerium verfügt, eine BSG Entscheidung nicht umzusetzen. Natürlich weist das BMAS nicht auf die Beratungspflicht der Sozialleistungsträger hin, dass hier zur Sicherung der Ansprüche saus 2013 ein Überprüfungsantrag zu stellen ist. Daher ist jetzt aktives Handeln gefragt, die Bonner Initiative zeigt die richtige Richtung auf, ansonsten sind individuelle Überprüfungsanträge zu stellen.
Dazugehörige Infos gibt es hier: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1693/
Den BMAS-Erlass dazu gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/Erlass-BMAS-wg--Regelsatz-Behinderte-8.Aug.-2014.pdf
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1753/
Willi S
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