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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Beitrag von Willi Schartema Mo 1 Dez 2014 - 12:40

Hessisches Landessozialgericht, Beschluss vom 07.11.2014 - L 6 AS 722/14 B ER - rechtskräftig



Leistungsbezieherin begehrt die Durchsetzung eines Anspruchs auf Einsichtnahme in die internen Richtlinien des Jobcenters bezüglich der Leistungen für Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt im Eilverfahren - zwischenzeitlich geborene Sohn

Leitsätze (Juris)

Es ist regelmäßig unzulässig, die Kenntnisnahme von ermessenslenkenden Richtlinien und sonstigen innerdienstlichen Weisungen, die für die Durchsetzung eines Leistungsanspruchs (hier von Ansprüche auf Erstausstattung bei Schwangerschaft bzw. Geburt) von Bedeutung ist und in diesem Rahmen verlangt wird, eigenständig in einem gerichtlichen (Eil-)Verfahren durchzusetzen.
 
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173842&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/

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