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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
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Unzureichende Darlegung eines Revisionszulassungsgrundes - Normen: SGB II § 31, SGG § 160, SGG § 160a, SGG § 169
BSG, Beschluss vom 31.10.2014 - B 4 AS 182/14 B
Die Beschwerde ist nicht zulässig, weil die als Zulassungsgrund allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs 2 Nr 1 SGG ) nicht in der erforderlichen Weise dargelegt bzw bezeichnet worden ist (§ 160a Abs 2 S 3 SGG ). Die Beschwerde ist daher gemäß § 160a Abs 4 S 1 Halbs 2 SGG iVm § 169 SGG zu verwerfen.
Quelle: http://www.elo-forum.org/erfolgreiche-gegenwehr/141822-bsg-urteil-182-14-nichtzulassungsbeschwerde-jobcenters-abgewiesen.html
Anmerkung: Vorinstanz Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2014 - L 11 AS 512/13 - Die Rechtsfolgenbelehrung in einem Vermittlungsvorschlag ist falsch, wenn auf eine später aufgehobene vorangegangene Pflichtverletzung und einem Wegfall des Alg II hingewiesen wird, wegen der Aufhebung des vorangegangenen Saktionsbescheides dann aber nur der Eintritt einer Minderung von 60 vH festgestellt wird. Es handelt sich nicht um eine bloße Überbelehrung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willli S
Die Beschwerde ist nicht zulässig, weil die als Zulassungsgrund allein geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 160 Abs 2 Nr 1 SGG ) nicht in der erforderlichen Weise dargelegt bzw bezeichnet worden ist (§ 160a Abs 2 S 3 SGG ). Die Beschwerde ist daher gemäß § 160a Abs 4 S 1 Halbs 2 SGG iVm § 169 SGG zu verwerfen.
Quelle: http://www.elo-forum.org/erfolgreiche-gegenwehr/141822-bsg-urteil-182-14-nichtzulassungsbeschwerde-jobcenters-abgewiesen.html
Anmerkung: Vorinstanz Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 23.04.2014 - L 11 AS 512/13 - Die Rechtsfolgenbelehrung in einem Vermittlungsvorschlag ist falsch, wenn auf eine später aufgehobene vorangegangene Pflichtverletzung und einem Wegfall des Alg II hingewiesen wird, wegen der Aufhebung des vorangegangenen Saktionsbescheides dann aber nur der Eintritt einer Minderung von 60 vH festgestellt wird. Es handelt sich nicht um eine bloße Überbelehrung.
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1752/
Willli S
_________________Hartz IV - Eine Leistungskürzung über 23 Monate wegen der Tilgung eines Mietkautionsdarlehens ist verfassungswidrig.
http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html
Beistand nach § 13 Abs 4 SGB X nähere Umgebung
Willi Schartema- Admin
- Anzahl der Beiträge : 6819
Anmeldedatum : 29.06.12
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Ort : Duisburg

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