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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Konzept der „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“ von der Bundesregierung abgelehnt

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Konzept der „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“ von der Bundesregierung abgelehnt Empty Konzept der „Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung“ von der Bundesregierung abgelehnt

Beitrag von Willi Schartema Mo 3 Nov 2014 - 9:10

Der im Juni diesen Jahres vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der öffentlich geförderten Beschäftigung wurde von der Bundesregierung abgelehnt. Die Gesetzesinitiative des Bundesrates hatte zum Ziel, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, längerfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu fördern. Hiermit sollte “eine Gruppe von Arbeitslosen, bei denen eine Integration in reguläre Beschäftigung in absehbarer Zeit nicht gelingen wird,“ gefördert werden.

Die Bundesregierung weist die Initiative zurück, mit der Begründung, dass die öffentlich geförderte Beschäftigung im SGB II bereits effektiv geregelt sei. Eine dauerhafte Finanzierung eines zweiten Arbeitsmarkts führe zu “Einbindungs- und Verdrängungseffekten”, heißt es in der Stellungnahme. Darüber hinaus sieht die Bundesregierung eine langfristige Förderung von Arbeitsverhältnissen als einen Verursacher für hohe und langfristige Mittelbindung in den Jobcentern, was zu Haushaltsproblemen führe. Auch der Passiv-Aktiv-Transfer stößt auf den Widerstand der Bundesregierung. Der gehe mit finanziellen Risiken für den Bund einher, durch die Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen etwaige Ausgabensteigerungen auffangen zu müssen. Durch Passiv-Aktiv-Transfer würden zudem falsche Anreize in den Jobcentern gesetzt werden. Diese könnten zur Folge haben, dass öffentlich geförderte Beschäftigung auch bei guter Arbeitsmarktlage ausgeweitet würde.
Die Ablehnungsbegründung gibt es hier ab Seite 9 fortlaufend:  http://www.harald-thome.de/media/files/1714404.pdf


Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1738/

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