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Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 30.09.2014 - L 16 AS 232/14 B PKH
Leitsätze (Juris)
1. Für die Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das SGB II keine Rechtsgrundlage.
2. Die Gewährung eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist wegen der Regelung in § 16 Abs. 3a Satz 2 Halbsatz 2 SGB V ausgeschlossen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173055&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
Leitsätze (Juris)
1. Für die Übernahme von Beitragsschulden in der gesetzlichen Krankenversicherung bietet das SGB II keine Rechtsgrundlage.
2. Die Gewährung eines Darlehens gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 SGB II ist wegen der Regelung in § 16 Abs. 3a Satz 2 Halbsatz 2 SGB V ausgeschlossen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=173055&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1736/
Willi S
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