Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung gem. §§ 15 Abs 1 S. 6, 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB II stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar (vgl. Berlit in LPK-SGB II, 2. Auflage, § 31 Rdn
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung gem. §§ 15 Abs 1 S. 6, 31 Abs. 1 S. 1 Nr. 1a SGB II stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar (vgl. Berlit in LPK-SGB II, 2. Auflage, § 31 Rdn
Rdnr. 14). Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LSG Niedersachsen-Bremen (z.: L 8 AS 605/06 ER) an, dass dieser Eingriff in die Vertragsfreiheit aufgrund eines Verstoßes gegen den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt ist.
Die Antragstellerin unterschrieb diese Eingliederungsvereinbarung nicht, sondern nahm wiederum Ergänzungen und Modifikationen vor.
Die in §§ 15 Abs. 1 S. 6 und 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II normierten Handlungsalternativen zielen darauf ab, zum einen den Hilfebedürftigen zu verpflichten, im Rahmen seiner Möglichkeiten und des ihm Zumutbaren an der Beseitigung seiner Arbeitslosigkeit mitzuwirken. Zum anderen soll durch die Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeträgern eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Hilfegewährung erreicht werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Az.: L 8 AS 605/06 ER).
Diese Intention ist bereits durch den Erlass der Eingliederungsvereinbarung im Rahmen eines Verwaltungsaktes erreicht, so dass ein zusätzliches Absenken der Regelleistung über das zur Verfolgung des Gesetzeszwecks notwendige Maß hinausgeht. Die Verhängung einer Absenkung trotz Festlegung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ist zur Erreichung des Zwecks nicht erforderlich. Sie ist unverhältnismäßig, da sie lediglich einen Straf- bzw. Diziplinierungscharakter aufweist.
Da für den Absenkungsbescheid vom 24.08.2007 keine Ermächtigungsgrundlage besteht, ist dessen Rechtswidrigkeit gegeben. Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, der die Eingliederungsvereinbarung festlegt, mit einem Widerspruch angefochten worden ist und aufschiebende Wirkung entfaltet (so LSG Baden-Württemberg Az.: L 13 AS 4160/06 ER-B).
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG und trägt dem Unterliegen der Antragsgegnerin Rechnung.
http://openjur.de/u/128903.html
Willi S
SG Dortmund · Beschluss vom 25. September 2007 · Az. S 28 AS 361/07 ER
Die Antragstellerin unterschrieb diese Eingliederungsvereinbarung nicht, sondern nahm wiederum Ergänzungen und Modifikationen vor.
Die in §§ 15 Abs. 1 S. 6 und 31 Abs. 1 Nr. 1a SGB II normierten Handlungsalternativen zielen darauf ab, zum einen den Hilfebedürftigen zu verpflichten, im Rahmen seiner Möglichkeiten und des ihm Zumutbaren an der Beseitigung seiner Arbeitslosigkeit mitzuwirken. Zum anderen soll durch die Zusammenarbeit mit den Sozialhilfeträgern eine auf die individuellen Bedürfnisse zugeschnittene Hilfegewährung erreicht werden (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen Az.: L 8 AS 605/06 ER).
Diese Intention ist bereits durch den Erlass der Eingliederungsvereinbarung im Rahmen eines Verwaltungsaktes erreicht, so dass ein zusätzliches Absenken der Regelleistung über das zur Verfolgung des Gesetzeszwecks notwendige Maß hinausgeht. Die Verhängung einer Absenkung trotz Festlegung der Eingliederungsvereinbarung durch Verwaltungsakt ist zur Erreichung des Zwecks nicht erforderlich. Sie ist unverhältnismäßig, da sie lediglich einen Straf- bzw. Diziplinierungscharakter aufweist.
Da für den Absenkungsbescheid vom 24.08.2007 keine Ermächtigungsgrundlage besteht, ist dessen Rechtswidrigkeit gegeben. Dies gilt auch dann, wenn der Verwaltungsakt, der die Eingliederungsvereinbarung festlegt, mit einem Widerspruch angefochten worden ist und aufschiebende Wirkung entfaltet (so LSG Baden-Württemberg Az.: L 13 AS 4160/06 ER-B).
Die Kostenentscheidung beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 193 SGG und trägt dem Unterliegen der Antragsgegnerin Rechnung.
http://openjur.de/u/128903.html
Willi S
Ähnliche Themen
» . Die Nutzung eines Kabelanschlusses durch fremdsprachige Leistungsbezieher stellt einen unabweisbaren Bedarf dar, jedoch die Kosten für einen Kabelanschluss sind aus den bereits mit dem Normalregelsatz zur Verfügung gestellten Leistungen zu bestreiten,
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Fehlende finanzielle Mittel, um einen Meldetermin beim Jobcenter wahrzunehmen, können einen wichtigen Grund darstellen, der den Eintritt einer Sanktion verhindert.
» Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung; hier: Schuldnerberatung nach § 16a SGB II ( verneinend )
» BSG: Unwirksame Kündigung einer Eingliederungsvereinbarung, wenn Gesetzesänderung vor Abschluss bekannt war
» Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung - Kostenübernahme für einen Integrationshelfer bei Besuch eines Schulhorts - Erforderlichkeit des Hortbesuchs - Erleichterung des Übergangs von einer Förderschule zu einer Regel
» Fehlende finanzielle Mittel, um einen Meldetermin beim Jobcenter wahrzunehmen, können einen wichtigen Grund darstellen, der den Eintritt einer Sanktion verhindert.
» Zum Anspruch auf Abschluss einer Leistungserbringervereinbarung; hier: Schuldnerberatung nach § 16a SGB II ( verneinend )
» BSG: Unwirksame Kündigung einer Eingliederungsvereinbarung, wenn Gesetzesänderung vor Abschluss bekannt war
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema