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Abgrenzung einer Maßnahme der Ausbildung von einer Weiterbildungsmaßnahme.
Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 26.06.2014 - L 7 AS 1346/12 - rechtskräftig
Bei der vom Antragsteller angestrebten Ausbildung zum Alten- bzw. Krankenpflegehelfer handelt es sich nicht um eine berufliche Weiterbildung, sondern um eine nicht förderungsfähige berufliche Ausbildung.
Leitsätze (Autor)
Der Leistungsträger kann Leistungen zur beruflichen Weiterbildung i.S.v. § 77 SGB III aF als Leistungen nach dem Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III - nicht aber berufliche Ausbildungsleistungen i.S.v. § 60 SGB III aF, die im Fünften Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III geregelt und damit nicht von § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II erfasst waren - als Eingliederungsmaßnahme gewähren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 - ; LSG NRW, Beschluss vom 03.08.2011 - L 19 AS 1097/11 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171742&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
Bei der vom Antragsteller angestrebten Ausbildung zum Alten- bzw. Krankenpflegehelfer handelt es sich nicht um eine berufliche Weiterbildung, sondern um eine nicht förderungsfähige berufliche Ausbildung.
Leitsätze (Autor)
Der Leistungsträger kann Leistungen zur beruflichen Weiterbildung i.S.v. § 77 SGB III aF als Leistungen nach dem Sechsten Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III - nicht aber berufliche Ausbildungsleistungen i.S.v. § 60 SGB III aF, die im Fünften Abschnitt des Vierten Kapitels des SGB III geregelt und damit nicht von § 16 Abs. 1 Satz 2 SGB II erfasst waren - als Eingliederungsmaßnahme gewähren (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 30.08.2010 - B 4 AS 97/09 - ; LSG NRW, Beschluss vom 03.08.2011 - L 19 AS 1097/11 B ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171742&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1726/
Willi S
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