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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Elternunterhalt bei Überschreiten der Einkommensgrenze für Grundsicherung im Alter

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Elternunterhalt bei Überschreiten der Einkommensgrenze für Grundsicherung im Alter  Empty Elternunterhalt bei Überschreiten der Einkommensgrenze für Grundsicherung im Alter

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Aug 2014 - 12:20

Anmerkung zu: OLG Hamm 7. Senat, Beschluss vom 17.12.2013 - 7 UF 165/13 , Autor: Heinrich Schürmann, Vors. RiOLG


Orientierungssätze
Entgegen der engen Wortlautauslegung der Vorschrift des § 43 Abs. 3 Satz 1 und Satz 6 SGB XII gilt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro für jeden einzelnen Unterhaltsschuldner.

Würde ein auf Elternunterhalt in Anspruch Genommener nur deshalb unterhaltspflichtig, weil er einen Bruder hat, dessen Einkünfte oberhalb der Einkommensgrenze liegen, führte dies zu einer nicht gerechtfertigten Ungleichbehandlung mit einem Einzelkind, das, lebte es in identischen wirtschaftlichen und persönlichen Verhältnissen wie der in Anspruch Genommene, keine Unterhaltspflichten träfe, da der bedürftige Elternteil einen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung hätte.

Durch § 43 Abs. 3 SGB XII sollte einer der Hauptgründe für die verschämte Altersarmut, nämlich die Furcht des Bedürftigen vor dem Unterhaltsrückgriff auf die Kinder, beseitigt werden. Da es jedoch eine Privilegierung gut verdienender Unterhaltsschuldner zu Lasten der Allgemeinheit nicht geben sollte, wurde die Einkommensgrenze von 100.000 Euro eingeführt. Wäre der Berechtigte gezwungen, neben dem wohlhabenden Kind auch deutlich geringer verdienende Kinder in Anspruch zu nehmen, würde der angestrebte Gesetzeszweck nicht erreicht.
 
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/fkp/page/homerl.psml;jsessionid=E6503F8DE61B55CDCEBA69FCDAE06759.jp14?nid=jpr-NLFR000011514&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/

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