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Arbeitslosengeld, Auslandswohnsitz, Ereichbarkeit, zeit- und ortsnaher Bereich
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.08.2014 - L 10 AL 175/12
Leitsätze (Juris)
Grundsätzlich können auch Arbeitslose mit einem Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen. Sie müssen dabei aber sämtliche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nach deutschem Recht erfüllen.
Ein Wohnsitz in Nizza gehört nicht mehr zum Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit und schließt die notwendige Erreichbarkeit aus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172487&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
Leitsätze (Juris)
Grundsätzlich können auch Arbeitslose mit einem Wohnsitz außerhalb des Gebiets der Bundesrepublik Deutschland Arbeitslosengeld nach dem SGB III beziehen. Sie müssen dabei aber sämtliche Voraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld nach deutschem Recht erfüllen.
Ein Wohnsitz in Nizza gehört nicht mehr zum Nahbereich einer deutschen Agentur für Arbeit und schließt die notwendige Erreichbarkeit aus.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=172487&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1723/
Willi S
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