Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -

Nach unten

Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -  Empty Pflicht des Jobcenters zur Ermessensausübung bei der Aufforderung des Leistungsberechtigten zur Rentenantragstellung - Eingliederungsvereinbarung - Erhöhung der Rentenanwartschaft durch Bundesfreiwilligendienst - Ermessensausübung -

Beitrag von Willi Schartema Mo 15 Sep 2014 - 9:14

 Ermessensunterschreitung - Unbilligkeits-Verordnung ist nicht abschließend

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 26.08.2014 - L 9 AS 2809/13 - unveröffentlicht


Leitsätze (Autor)
1. Solange der Rentenversicherungsträger noch keine Rente bewilligt hat, entfaltet die Aufforderung zur Rentenantragstellung Rechtswirkungen, da der Antrag des JC auf Rentengewährung an den Antragsteller noch zurückgenommen werden könnte (vgl. BSG, Beschluss vom 12.06.2013, B 14 AS 225/12 B, n. v.) und der Zweck der Aufforderung zur Rentenantragstellung, der Bezug vorrangiger Sozialleistungen, noch nicht erreicht ist (SG Cottbus, Urteil vom 15.05.2014 - S 14 AS 4304/13 ).
 
2. Vor Aufforderung zum Rentenantrag muss der Grundsicherungsträger Ermessen ausüben, denn nach § 5 Abs. 3 Satz 1 SGB II können die Leistungsträger nach dem SGB II den Antrag für den Leistungsberechtigten stellen, wenn dieser trotz Aufforderung zur Rentenantragstellung nicht bereit ist. Die Rentenantragstellung durch die Behörde steht im Ermessen des JC. Damit bedarf jedoch bereits die Aufforderung zur Rentenantragstellung einer Ermessensentscheidung. Andernfalls wäre der Leistungsempfänger, der den Antrag aufforderungsgemäß stellt benachteiligt, weil in seinem Fall die Ermessensentscheidung vor Vollziehung des Antrags nicht mehr stattfände. Daher muss diese Entscheidung vorverlegt werden und schon im Rahmen der Aufforderungsprüfung erfolgen (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.09.2013 - L 28 AS 2330/13 B ER).
 
3. Da das Jobcenter nur die Unbilligkeits-V geprüft, aber sonst kein Ermessen ausgeübt hat, ist eine Ermessensunterschreitung gegeben, die zur Rechtswidrigkeit der Bescheide führt.

4. Die Unbilligkeitsgründe gemäß § 2 bis 5 Unbilligkeits-V sind nicht abschließend, so dass bei Nichtvorliegen der geregelten Unbilligkeitsgründe eine vollumfängliche Ermessensausübung des Jobcenters erforderlich ist ( LSG NRW, Beschluss vom 19.05.2014 - L 7 AS 545/14 B ER; LSG BB, Beschluss vom 27.09.2013 - L 28 AS 2330/13 B ER; SG Dresden, Beschluss vom 21.02.2014 - S 28 AS 567/14 ER; a.A. SG Leipzig, Gerichtsbescheid vom 13.05.2014, S 17 AS 4284/ 13; im Ergebnis offen gelassen: LSG NRW, Beschluss vom 22.05.2013 - L 19 AS 291/13 B ER - ).

5. Das JC hat nicht berücksichtigt, dass der Freibetrag für den Bundesfreiwilligendienst ( § 1 Abs. 7 Alg II-V) nur im Rahmen des SGB II Anwendung findet. Eine entsprechende Regelung findet sich im SGB XII nicht. Insoweit hätte das JC ermitteln müssen, ob eine ergänzende Leistungsgewährung nach dem SGB XII erforderlich wird, da eine daraus folgende Reduzierung des Freibetrages im Hinblick auf die Vergütung aus dem Bundesfreiwilligendienst in das Ermessen einzustellen gewesen wäre (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 19.05.2014 - L 7 AS 545/14 B ER).

6. Es hätte auch eine Ermessensabwägung im Hinblick auf die Frage erfordert, ob aufgrund der geschlossenen Eingliederungsvereinbarung ein Rentenantragstellung erst für die Zeit nach Erreichen des 63. Lebensjahres und damit auch nach dem geforderten Beginn der Altersrente zumutbar ist (vgl. LSG BB, Beschluss vom 27.09.2013 - L 28 AS 2330/13 B ER ).
 
Anmerkung des Gerichts: Dahinstehen kann, ob das JC nach § 131 Abs. 1 S. 1 SGG zur Rücknahme des Rentenantrages im Rahmen der Folgenbeseitigung verpflichtet werden könnte oder ob es sich bei der Rentenantragstellung durch das JC um ein Aliud zur Antragstellung des Leistungsbeziehers ( LB ) und nicht um den Vollzug der an den LB ergangen Aufforderung zur Antragstellung handelt, welcher der Folgenbeseitigung zugänglich wäre (vgl. SG Cottbus, Urteil vom 15.05.2014, S 14 AS 4304/13). Denn für eine Entscheidung des Senats nach § 131 Abs. 1 S. 1 SGG wäre ein entsprechender Antrag des LB erforderlich gewesen, der vorliegend nicht gestellt wurde.
 
Das Urteil liegt im Volltext vor, mein Dank gilt dem LSG BW.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1718/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - unangemessene Unterkunftskosten - Aufforderung zur Kostensenkung - Fortwirkung der Aufforderung trotz Unterbrechung des Leistungsbezugs durch Beschäftigungsaufnahme - Unzumutbarkeit des Umzugs - Einräumung
»  Grundsicherung nach dem SGB II- Aufforderung zur vorzeitigen Rentenantragstellung durch das Jobcenter - Rentenantragstellung durch das JC selbst - Antragsteller suchte vorläufigen gerichtlichen Rechtsschutz erst im Zusammenhang mit einem
» Pflicht zu Verhandlungen vor Ersetzung durch EG-VA
» Erhöhung der angemessenen Unterkunftskosten durch nicht erforderlichen Umzug - keine Begrenzung der Leistungen auf die bisherigen Unterkunftskosten nach Unterbrechung des Leistungsbezuges für mindestens einen Monat
» Die Aufforderung des Jobcenters zur vorzeitigen Beantragung einer Altersrente ohne Kenntnis der zu erwartenden Rentenhöhe ist rechtswidrig.

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten