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: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Der Austausch der Rechtsgrundlage bei einer auf die §§ 48, 50 SGB 10 statt auf § 328 Abs 3 S 2 Halbs 1 SGB 3 gestützten Rückforderung von auf Grund vorläufiger Entscheidung erbrachten Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist zulässig. EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

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Beitrag von Willi Schartema Mi 10 Sep 2014 - 7:24

LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 11.06.2014 - L 13 AS 143/11 - Revision anhängig unter B 14 AS 31/14 R.

Leitsatz (Autor)


Quelle: Juris

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