Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

April 2024
MoDiMiDoFrSaSo
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930     

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015

Nach unten

BA hat neue SGB  II – Weisungen rausgegeben  Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015 Empty BA hat neue SGB II – Weisungen rausgegeben Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015

Beitrag von Willi Schartema Di 26 Aug 2014 - 7:25

Krankenkassen Beiträge Anrechnung Einkommen SGB II Anrechnung Vorsicht ab 2015
 
Ab dem nächsten Jahr können die Krankrenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben Eigenbeteiligung vom Einkommen für Krankenkassen Beiträge Einko Die BA hat neue Fachliche Hinweise zum SGB II rausgegeben. Diesmal zur Einkommensanrechnung nach § 11, 11a 11b SGB II. 

Bemerkenswert darin ist, dass die BA unter Randziffer (Rz. 11.130) sich mit dem ab nächstem Jahr kommenden Zusatzbeitrag auseinandersetzt. 


Um das mal kurz zusammenzufassen (das sagt aber nicht alles so die BA). Ab dem nächsten Jahr können die Krankrenkassen wieder Zusatzbeiträge erheben. Wenn sie diese erheben, sind es Pflichtbeiträge. Dazu gibt es folgendes zu beachten:

1. Pflichtbeiträge fallen nicht unter die Versicherungspflicht von SGB II – Beziehern nach § 5 Abs. 1 Nr. 2a SGB V.

 
Was so viel heißt, dass das JC zahlt das nicht automatisch zahlt.

2. Wenn der SGB II-Bezieher über anzurechnendes Einkommen verfügt, dann ist der Zusatzbeitrag in tatsächlicher Höhe von Einkommen abzusetzen (§ 11b Abs. 1 Nr. 2 SGB II). Die Forderung des Wechsels zu einer zusatzfreien KV ist rechtswidrig (sieht auch die BA so in ihrer  Rz. 11.130).

3. Wenn Erwerbseinkünfte oberhalb von 100 EUR erzielt werden, ist der Zusatzbeitrag nicht in den 100 EUR Grundfreibetrag enthalten, sondern zusätzlich davon abzuziehen (ergibt sich aus der Aufzählung in § 11b Abs. 2 S. 1 SGB II was im Grundfreibetrag enthalten ist).

4. Wenn kein Einkommen vorhanden ist muss der Zusatzbeitrag über § 26 Abs. 1 SGB II bedarfserhöhend berücksichtigt werden.

Hier ist davon auszugehen dass es jede Menge Fehler geben wird, besonders da die BA auch in ihren Weisungen gar nicht alle Varianten berücksichtigt hat. Daher wird es Aufgabe der Beratung sein, darauf aufzupassen.

 
Die Weisung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1707/
 
Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 70
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten