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EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


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Keine Einkommensabsetzung bei Zahlungen auf rückständigen Unterhalt

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Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Aug 2014 - 12:25

Anmerkung zu: BSG 14. Senat, Urteil vom 20.02.2014 - B 14 AS 53/12 R , Autor: Prof. Dr. Uwe Berlit, Vors. RiBVerwG


Leitsatz
Eine Zahlung auf Rückstände von titulierten Unterhaltsforderungen aus der Vergangenheit ist nicht als Absetzbetrag vom Einkommen nach dem SGB II zu berücksichtigen.
 
Quelle Juris: http://www.juris.de/jportal/portal/t/d1b/page/homerl.psml?nid=jpr-NLSR000009414&cmsuri=%2Fjuris%2Fde%2Fnachrichten%2Fzeigenachricht.jsp
 
Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/

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