Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.

Nach unten

Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.  Empty Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem es um die Aufrechnung von einem Mietkautionsdarlehen geht.

Beitrag von Willi Schartema Mo 25 Aug 2014 - 11:24

LSG NRW, Beschluss vom 08.08.2014 - L 6 AS 727/14 B



Leitsätze (Autor)
Die in § 42 a Abs. 2 SGB II zwingend vorgesehene umgehende Rückführung eines Darlehens im Wege der Aufrechnung in Höhe von 10 v. H. der Regelleistung bei einer voraussichtlichen Dauer von hier mehr als drei Jahren scheint verfassungsrechtlich nicht unbedenklich (vgl. dazu Senatsurteil vom 30.01.2014 — L 6 AS 1154/13-).

Die Leistungsbezieherin verfügt nur über Mittel in Höhe des Regelbedarfs, welcher das soziokulturelle Existenzminimum abdecken soll. Das sind Mittel/Ansprüche, die auf der Grundlage der verfassungsrechtlichen Existenzsicherungspflicht des Staates darauf zielen, ein menschenwürdiges Leben sicherzustellen (vgl. Bundesverfassungsgericht -
BverfG- Beschluss vorn 12.05.2005-1 BvR 596/05 ; s. auch LSG Sachsen- Anhalt Beschluss vom 01.11.2013-L 2 AS 841/13 B ER). Jede Minderung dieser Mittel stellt bereits grundsätzlich einen erheblichen Eingriff dar (vgl. auch Beschluss des Senats vom 31.03.2011-L 6 B 86/09 AS). Dies gilt auch bei monatlicher zehnprozentiger Aufrechnung gem. § 42a SGB II.
 
Quelle: http://www.lokalkompass.de/essen-sued/ratgeber/aufrechnung-von-kautionsdarlehen-regelsaetze-zwei-neue-pkh-entscheidungen-aus-essen-d463967.html
 
Anmerkung 1 : Vgl. LSG BB, Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B PKH - Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn es scheint verfassungsrechtlich bedenklich, wenn die Tilgung der Mietkaution mehr als zwei Jahre andauern wird, so das von einem atypischen Fall auszugehen sein könnte. Denn dabei unterläuft die laufenden Minderung der Leistung zur Deckung des Regelbedarfs wegen solcher Aufwendungen die vom BVerfG geforderte Möglichkeit, Ansparungen bezogen auf die Regelbedarfe vorzunehmen und so einen Ausgleich zu erreichen.

Anmerkung 2 : Vgl. LSG NRW, Beschluss vom 27.03.2014 - L 19 AS 332/14 B - Gewährung von PKH, den gegen die Regelung des § 42a Abs. 2 SGB II erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. LSG Berlin-Brandenburg Beschluss vom 18.11.2013 - L 10 AS 1793/13 B; LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 07.02.2013 - L 7 AS 448/13 B m.w.N.) wird entgegengehalten, dass in atypischen Fällen eine Mietkaution als Zuschuss zu gewähren ist (LSG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 03.02.2014 - L 2 AS 2280/13 B bzw. ein Erlass der Rückzahlungsverpflichtung nach § 44 SGB II in Betracht kommt. Bei der Prüfung, ob ein atypischer Fall vorliegt, werden im Hinblick auf die seit dem 01.04.2011 geltenden gesetzlichen Rückzahlungsbedingungen seit diesem Zeitpunkt andere Gesichtspunkte eine Rolle spielen, als zuvor.

Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1706/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Zur Prozesskostenhilfebewilligung in einem Verfahren, in welchem Leistungen nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II für eine jährliche Kur im Streit waren.
» Werden von einem in einem gerichtlichen Verfahren geschlossenen Vergleich noch weitere Verfahren erfasst, entsteht die Einigungsgebühr nach dem RVG, soweit deren Voraussetzungen vorliegen, zwar grundsätzlich in jedem dieser Verfahren.
» Gewährung von Prozesskostenhilfe für ein Verfahren, in welchem die Kläger - die alleinerziehende Klägerin und ihre 3 minderjährigen Kinder - die Verfassungswidrigkeit der Regelsatzhöhe nach dem SGB II für mehrköpfige Bedarfsgemeinschaften mit Kindern rüge
» Aufrechnung bei mehreren Darlehen - Dem Antragsteller geht es darum, die monatliche Belastung durch das Vorhandensein mehrerer Aufrechnungen zu senken
» Gewährung von Prozesskostenhilfe, denn zu der Rechtsfrage der (Un-)Zulässigkeit bzw. Verfassungswidrigkeit der Aufrechnung zur (Sofort-)Tilgung eines Rückzahlungsanspruchs aus einem Mietkautionsdarlehens nach § 22 Abs. 6 S. 3 und § 42a SGB II liegt keine

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten