Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Im SGB XII bedarf es keines Weiterbewilligungsantrages.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Im SGB XII bedarf es keines Weiterbewilligungsantrages.
Bayerisches Landessozialgericht, Beschluss vom 14.07.2014 - L 8 SO 121/14 B ER
Leitsätze (Autor)
Die angeforderten Kontoauszüge der letzten 3 Monate sind allerdings lückenlos vorzulegen und die "Angaben zur Prüfung der Weitergewährung der Grundsicherung im Alter" zu machen. Bei den von geforderten "Angaben" geht es um Mitwirkungshandlungen zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit und nicht um eine Antragstellung.
Die "Angaben zur Prüfung auf Weitergewährung der Grundsicherung im Alter" sind nach § 60 Abs.1 S.1 Nr. 1 SGB I zu machen, da die Hilfebedürftigkeit nach §§ 19 Abs. 2, 41 Abs. 1 SGB XII für die Leistungsberechtigung zu prüfen ist. Es handelt sich um eine zumutbare Mitwirkungsobliegenheit nach § 65 SGB I, die die Antragstellerin verweigert.
Die Zweifel an der Hilfebedürftigkeit der Antragstellerin beruhen nicht allein auf in der Vergangenheit liegenden Umständen, wie dies bei der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 (BVerfG vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05) der Fall war. Im vorliegenden Fall reichen die Zweifel in die Gegenwart hinein; eine Widerlegung im Rahmen ihrer Mitwirkungsobliegenheit ist der Antragstellerin möglich. In der jetzt vorliegenden Situation besteht dann keine Notwendigkeit mehr, eine weitere vorläufige Regelung (Anordnung) zu treffen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171439&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Die angeforderten Kontoauszüge der letzten 3 Monate sind allerdings lückenlos vorzulegen und die "Angaben zur Prüfung der Weitergewährung der Grundsicherung im Alter" zu machen. Bei den von geforderten "Angaben" geht es um Mitwirkungshandlungen zur Feststellung der Hilfebedürftigkeit und nicht um eine Antragstellung.
Die "Angaben zur Prüfung auf Weitergewährung der Grundsicherung im Alter" sind nach § 60 Abs.1 S.1 Nr. 1 SGB I zu machen, da die Hilfebedürftigkeit nach §§ 19 Abs. 2, 41 Abs. 1 SGB XII für die Leistungsberechtigung zu prüfen ist. Es handelt sich um eine zumutbare Mitwirkungsobliegenheit nach § 65 SGB I, die die Antragstellerin verweigert.
Die Zweifel an der Hilfebedürftigkeit der Antragstellerin beruhen nicht allein auf in der Vergangenheit liegenden Umständen, wie dies bei der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahre 2005 (BVerfG vom 12.05.2005, Az.: 1 BvR 569/05) der Fall war. Im vorliegenden Fall reichen die Zweifel in die Gegenwart hinein; eine Widerlegung im Rahmen ihrer Mitwirkungsobliegenheit ist der Antragstellerin möglich. In der jetzt vorliegenden Situation besteht dann keine Notwendigkeit mehr, eine weitere vorläufige Regelung (Anordnung) zu treffen.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171439&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Ähnliche Themen
» Hinsichtlich der Ersparnis durch die Mittagessenseinnahme in der WfbM ist nicht von dem tatsächlichen Wert der den Bedarf anderweitig deckenden Leistung auszugehen, sondern es ist der pauschalierte monatliche Regelsatz um den in ihm für den Bedarf
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - atypischer Bedarf - bei der Prüfung, ob ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für den Umgang von
» (Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - kein atypischer Bedarf - kein subjektives Recht der Großeltern aus Art 6 Abs. 1 GG)
» Unabweisbarer Bedarf - Vaterschaftstest - Anfechtung der Vaterschaft
» Keine Übernahme von Kosten einer Osteopathiebehandlung sowie für die Beschaffung von Zubehör zur Blutzuckermessung als unabweisbaren Bedarf i.S.v. § 21 Abs. 6 SGB II ?
» Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - atypischer Bedarf - bei der Prüfung, ob ein Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für den Umgang von
» (Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf - Kosten der Wahrnehmung des Umgangsrechts der Großeltern mit ihrem Enkelkind - kein atypischer Bedarf - kein subjektives Recht der Großeltern aus Art 6 Abs. 1 GG)
» Unabweisbarer Bedarf - Vaterschaftstest - Anfechtung der Vaterschaft
» Keine Übernahme von Kosten einer Osteopathiebehandlung sowie für die Beschaffung von Zubehör zur Blutzuckermessung als unabweisbaren Bedarf i.S.v. § 21 Abs. 6 SGB II ?
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema