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§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Der Hilfeempfänger darf bei im Antragsverfahren vorgelegten Kontoauszügen grundsätzlich Empfänger und Verwendungszweck bei Ausgaben (Überweisungen) schwärzen (Anschluss an BSG-Urteile vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R - und vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
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Der Hilfeempfänger darf bei im Antragsverfahren vorgelegten Kontoauszügen grundsätzlich Empfänger und Verwendungszweck bei Ausgaben (Überweisungen) schwärzen (Anschluss an BSG-Urteile vom 19.09.2008 - B 14 AS 45/07 R - und vom 19.02.2009 - B 4 AS 10/08 R
Das gilt allerdings nur für Überweisungen an Dritte und nicht für Überweisungen auf weitere eigene Konten des Hilfeempfängers
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - L 1 AS 2713/14 ER-B
Leitsätze (Juris)
Wurde die Möglichkeit des Schwärzens von Empfängerdaten in Kontoauszügen vom Hilfeempfänger dazu genutzt, die Existenz eines weiteren, bislang nicht angegebenen, Kontos zu verschleiern, kann eine Offenlegung aller geschwärzten Passagen gefordert werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171313&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 21.07.2014 - L 1 AS 2713/14 ER-B
Leitsätze (Juris)
Wurde die Möglichkeit des Schwärzens von Empfängerdaten in Kontoauszügen vom Hilfeempfänger dazu genutzt, die Existenz eines weiteren, bislang nicht angegebenen, Kontos zu verschleiern, kann eine Offenlegung aller geschwärzten Passagen gefordert werden.
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171313&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1701/
Willi S
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