Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/


Treten Sie dem Forum bei, es ist schnell und einfach

Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
EGV-VA niemals Nötigung immer durch das Jobcenter

: Entziehung/Versagungsbescheid

Seit der Neufassung des § 39 SGB II zum 01.04.2011 ist eine Entziehung der bewilligten Leistung nach § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I nicht mehr sofort vollziehbar gemäß § 39 Nr. 1 SGB II Bayerisches Landessozialgericht,Beschluss 04.2012, - L 7 AS 222/12/B ER


Alle Bescheide prüfen lassen nach § 44 SGB X Rückwirkend für ein Jahr.



http://hartz4-alg-hilfe.forumieren.com/

http://hartz4-alg-hilfe.forumprofi.de/alle-unterforen-f2/
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.
Suchen
 
 

Ergebnisse in:
 


Rechercher Fortgeschrittene Suche

Impressum
Impressum  Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.de
Neueste Themen
» Einladungsschreiben vom Jobcenter Antwort darauf
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyDi 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema

» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema

»  Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema

» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema

» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema

» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema

» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema

» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema

» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema

» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  EmptyMo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema

März 2024
MoDiMiDoFrSaSo
    123
45678910
11121314151617
18192021222324
25262728293031

Kalender Kalender

Partner
free forum

§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29

Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.

Nach unten

vermögen - Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.  Empty Das Hausgrundstück stellt kein geschütztes Vermögen im Sinne des § 90 Abs. 2 Nr. 8 S. 2 SGB XII dar - Leistungen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII darlehensweise.

Beitrag von Willi Schartema Mo 28 Jul 2014 - 9:42

Sozialgericht Detmold, Urteil vom 13.05.2014 - S 8 SO 173/12 - rechtskräftig




Leitsätze (Autor)

Ein angemessenes Hausgrundstück ist nicht seines Wertes und Ertrages wegen von der Verwertung ausgenommen, sondern wegen seiner unmittelbaren Verbindung zum Wohnen. Geschützt werden soll die bisherige Familienwohnung als ein wesentliches Element menschenwürdiger Existenz, nicht das Vermögen als solches. Geschützt wird die Immobilie als Wohnung zur Erfüllung des Grundbedürfnisses Wohnen und als räumlicher Lebensmittelpunkt.

Dies setzt aber voraus, dass in der Immobilie eine menschenwürdige Existenz auch noch gewährleistet ist. Dabei verkennt die Kammer nicht die anerkennenswerte Vielfalt der in der Bevölkerung zu findenden Gestaltung der Wohnverhältnisse und respektiert auch den vielfach vorhandenen Wunsch, in der lang bewohnten Immobilie in gewohnter Wohnumgebung zu verbleiben, den letztlich auch die Vorschrift des § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII schützt. Eine absolute Grenze ist jedoch da erreicht, wo nach vernünftigen Maßstäben ein Verbleib in der Immobilie nicht vertretbar ist, insbesondere dann, wenn durch den Zustand der Immobilie konkrete erhebliche Gesundheitsgefahren drohen.

Hier veranlassen insbesondere die erheblichen baulichen Mängel des Gebäudes mit verschiedenen Feuchtigkeitsschäden und letztlich auch Algen- und Schimmelpilzbefall im Kellergeschoss die Kammer zu der Einschätzung, dass ein würdiges Wohnen in der Immobilie nicht mehr gesichert ist.
 
Quelle:  http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171242&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=

Quelle:  http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/

Willi S
Willi Schartema
Willi Schartema
Admin

Anzahl der Beiträge : 7701
Anmeldedatum : 29.06.12
Alter : 69
Ort : Bochum

https://unrechtssystem-nein.forumieren.org

Nach oben Nach unten

Nach oben

- Ähnliche Themen
» Leistungen der Hilfe zur Pflege in Einrichtungen - Anspruch auf Pflegewohngeld – kein Nachranggrundsatz SGB XII
» Leistungen der Hilfe zur Pflege ohne Anrechnung des Wohngruppenzuschlags nach § 38a SGB XI
» Jobcenter muss Leistungsempfänger zuschussweise Leistungen nach dem SGB II zahlen, denn beim Miteigentumsanteil des LE an dem von ihm selbst und seiner Mutter bewohnten Hausgrundstück handelt es sich nicht um verwertbares Vermögen im Sinn von § 12 Abs. 1
» Wer in einer Einrichtung Leistungen der Hilfe zur Pflege nach den §§ 61 ff. SGB XII wie auch zum notwendigen Lebensunterhalt gemäß § 27b Abs. 2 SGB XII erhält, der kann entsprechend § 145 Abs. 1 Satz 10 Nr. 2 SGB IX ebenfalls einen Anspruch auf eine
» Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII als Persönliches Budget gem. §§ 53 ff SGB XII i.V.m.§ 17 Abs. 2 S. 1 SGB IX (in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung) sowie Kosten für eine Budgetassistenz im

 
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten