Suchen
Impressum
Impressum Telefon : Bei Anfrage @Mail sachkundiger@yahoo.deNeueste Themen
§ 42a Darlehen Widerspruch hat aufschiebende Wirkung
ttp://sozialrechtsexperte.blogspot.com/2011/10/hartz-iv-eine-leistungskurzung-uber-23.html?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+Sozialrechtsexperte+%28sozialrechtsexperte%29Kein Anordnungsgrund bei dem von den Antragstellern insgesamt begehrten Betrag in Höhe von monatlich 66,00 EUR - der etwa einem Anteil von neun Prozent der für die Antragsteller addierten Regelleistung von 716,00 EUR entspricht.
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Kein Anordnungsgrund bei dem von den Antragstellern insgesamt begehrten Betrag in Höhe von monatlich 66,00 EUR - der etwa einem Anteil von neun Prozent der für die Antragsteller addierten Regelleistung von 716,00 EUR entspricht.
Sozialgericht Neuruppin, Beschluss vom 23.07.2014 - S 26 AS 1464/14 ER
Leitsätze (Autor)
Grundsätzlich genügen nach wie vor 80 Prozent des Regelbedarfes, um den gegenwärtigen Bedarf zu befriedigen und eine Notlage abzuwenden (für einen Abschlag von bis zu sogar 30 Prozent: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Februar 2006, – L 14 B 1157/05 AS ER; für einen Abschlag von 20 Prozent: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007, - L 7 SO 5672/06 ER-B; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 – L 29 B 1844/08 AS ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/
Willi S
Leitsätze (Autor)
Grundsätzlich genügen nach wie vor 80 Prozent des Regelbedarfes, um den gegenwärtigen Bedarf zu befriedigen und eine Notlage abzuwenden (für einen Abschlag von bis zu sogar 30 Prozent: Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02. Februar 2006, – L 14 B 1157/05 AS ER; für einen Abschlag von 20 Prozent: Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 29. Januar 2007, - L 7 SO 5672/06 ER-B; vgl auch Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 24. Oktober 2008 – L 29 B 1844/08 AS ER).
Quelle: http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=171306&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Quelle: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/1692/
Willi S
Ähnliche Themen
» Minderjährige Sozialgeldempfängerin hat Mehrbedarfsanspruch bei Laktose- und Fruktoseintoleranz monatlich in Höhe von 30 Prozent des in der Regelleistung enthaltenen Betragsanteils für Nahrungsmittel und Getränke (37,46 EUR)
» Griechischen Antragstellern sind Regelbedarfe nach § 20 SGB II zu gewähren - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
» Ein Anordnungsgrund besteht bezüglich der Übernahme von Miet- und Energieschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in der Regel erst dann, wenn einem Antragsteller konkret die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit droht.
» Bulgarischer Antragstellerin ist im Rahmen der Folgenabwägung die monatl. Regelleistung zuzusprechen - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Mietkosten
» Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich für Instrumentalunterricht - Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bläserklasse kann nicht auf eine Pauschalregelung begrenzt werden, denn die gesetzlich gewährte Pauschale von 10 Euro monatlich ist nicht ausreichend um
» Griechischen Antragstellern sind Regelbedarfe nach § 20 SGB II zu gewähren - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Übernahme der Kosten für Unterkunft und Heizung
» Ein Anordnungsgrund besteht bezüglich der Übernahme von Miet- und Energieschulden gemäß § 22 Abs. 8 SGB II in der Regel erst dann, wenn einem Antragsteller konkret die Wohnungs- oder Obdachlosigkeit droht.
» Bulgarischer Antragstellerin ist im Rahmen der Folgenabwägung die monatl. Regelleistung zuzusprechen - kein Anordnungsgrund hinsichtlich der Mietkosten
» Teilhabe in Höhe von 30 € monatlich für Instrumentalunterricht - Anspruch auf Übernahme der Kosten der Bläserklasse kann nicht auf eine Pauschalregelung begrenzt werden, denn die gesetzlich gewährte Pauschale von 10 Euro monatlich ist nicht ausreichend um
Hilfe in allen Lebenslagen Hartz IV :: Rechtsbeziehungen zwischen Hilfebedürftigen, Sozialhilfeträger :: Urteile: BGH :: Urteile: BVerfG :: Urteile: BSG: :: EuGH :: Urteile: LSG: :: OLG :: Urteile: SG:
Seite 1 von 1
Befugnisse in diesem Forum
Sie können in diesem Forum nicht antworten
|
|
Di 14 Apr 2020 - 10:20 von Willi Schartema
» Drei Meldeversäumnisse sind nicht automatisch ein Grund, die Hilfebedürftigkeit in Frage zu stellen. Mitwirkungspflichten neben Sanktionsregelungen SG München, Beschluss v. 18.04.2019 - S 46 AS 785/19 ER
Mo 27 Mai 2019 - 8:47 von Willi Schartema
» Zur Rechtsfrage, ob die auf ein anderes, noch nicht erzieltes Einkommen aufgewendeten (Werbungs-)Kosten von anderem Erwerbseinkommen abgesetzt werden können. SG Dresden, Urt. v. 27.03.2019 - S 40 AS 6296/15 - rechtskräftig
Mo 27 Mai 2019 - 8:40 von Willi Schartema
» Rechtsbehelfsbelehrung - elektronischer Rechtsverkehr - Widerspruchsfrist Sozialgericht Berlin, Urt. v. 10.05.2019 - S 37 AS 13511/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:29 von Willi Schartema
» Mietspiegel 2019- anwendbar ab sofort, ein Beitrag von RA Kay Füßlein SG Berlin, Urt. vom 15.05.2019 - S 142 AS 12605/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:25 von Willi Schartema
» Gewährung von Leistungen nach dem ALG II ohne die Minderung um einen Versagungsbetrag i.R.v. Mitwirkungspflichten eines Leistungsberechtigten (hier: Einreichung der Vaterschaftsanerkennung für einen Unterhaltsvorschuss).
Mo 27 Mai 2019 - 8:20 von Willi Schartema
» Arbeitslosenversicherung: Anspruch auf Gewährung von Berufsausbildungsbeihilfe bei einem Asylbewerber mit Aufenthaltsgestattung ( (vergleiche hierzu ausführlich den Beschluss des
Mo 27 Mai 2019 - 8:11 von Willi Schartema
» Normen: § 4 AsylbLG, § 86b Abs. 2 SGG - Schlagworte: Eilverfahren, Krankenbehandlung, AsylbLG, Diagnostik, Epilepsie Sozialgericht Kassel – Az.: S 12 AY 8/19 ER vom 17.05.2019
Mo 27 Mai 2019 - 8:06 von Willi Schartema
» Keine Bereinigung einer Abfindung um Anwaltskosten nach einer verhaltensbedingten fristlosen Kündigung nicht mindernd zu berücksichtigen sind. LSG NRW, Urt. v. 09.04.2019 - L 9 AL 224/18
Mo 27 Mai 2019 - 8:01 von Willi Schartema
» Vollmachtsloser Vertreter; Kostenentscheidung; Kostentragung versteckte Missbrauchsgebühr Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urt. v. 21.03.2019 - L 31 AS 2727/15
Mo 27 Mai 2019 - 7:52 von Willi Schartema